Bad Berleburg/Bad Laasphe/Erndtebrück. Ein Rentner aus Bad Laasphe ist mit seinem neuen Gebiss nicht zufrieden – und zahlt nicht. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.

Er kann kein Brot mehr kauen, seit er sich im vergangenen Jahr in Erndtebrück zwischen März und August ein neues Gebiss einsetzen ließ – und deshalb will der 65-jährige Mann aus Bad Laasphe auch kein Geld dafür bezahlen. Rechtens ist das jedoch nicht, weshalb er sich auf der Anklagebank des Bad Berleburger Amtsgerichts wiederfand.

„So etwas bezahle ich erst dann, wenn ich ein vernünftiges Produkt bekommen habe“, gab er am Dienstag zu verstehen. Vorgeworfen wurde ihm von der Staatsanwaltschaft zunächst, dass er bewusst zahnmedizinische Dienste in Anspruch genommen hatte, im Wissen, dass er nicht bezahlen könne oder wolle.

Zwei Dinge vergessen

Dem widersprachen hingegen der Angeklagte und auch seine Verteidigerin deutlich: „Er hatte keine Veranlassung, sich die Leistungen zu erschwindeln, denn er hat ja auch die Zusatzversicherung“, erklärte Verteidigerin Barbara Meißner. Nur sei er mit dem fehlerhaften Produkt in seinem Mund nicht zufrieden gewesen und habe deswegen keinen Grund gesehen, dafür zu bezahlen.

Zwei Dinge habe er dabei jedoch vergessen: Neben den Materialkosten für Provisorium und das Gebiss, das laut Ansicht des Angeklagten Ursache seiner Probleme ist, waren auch noch unstrittige Kosten wie die Arbeitsleistung der Zahnärzte offen geblieben – die hätte der Angeklagte aus Sicht der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall bezahlen müssen, auch wenn er mit dem Produkt selbst nicht zufrieden war.

Geld von der Versicherung behalten

Zweiter Fehler des Angeklagten: Er meldete die Mängel weder seiner gesetzlichen Krankenversicherung noch der Zusatzversicherung – aber er reichte die Rechnungen dennoch ein und bekam Geld. Dieses Geld ist jedoch nach wie vor auf seinem Konto – von der privaten Zusatzversicherung bekam er für die Behandlung 2400 Euro. Bis heute ist der Rentner etwa 7500 Euro schuldig geblieben.

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Die Rechnungen und auch Mahnungen habe er nicht beachtet, warf ihm die Staatsanwältin vor. „Ich habe nie eine Rechnung oder Mahnung von der Zahnarztpraxis bekommen. Im November 2018 bin ich in die Praxis gegangen um nach der Rechnung zu fragen, denn ich wollte die ja auch bei der Versicherung einreichen“, beteuerte der Angeklagte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits immer wieder Probleme mit dem Gebiss gehabt, die Provisorien und auch Zähne seien kaputt gegangen. „Es wurde zusammengeklebt und auf der Rückfahrt hatte ich nach 500 Metern wieder Einzelteile im Mund“, beanstandete der Bad Laaspher.

Zivilrechtliche Klärung

Die Staatsanwaltschaft kritisierte, dass der Rentner zwar mit dem Endergebnis nicht zufrieden war und

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nicht vorhatte, dafür zu zahlen aber die Rechnung bei der Versicherung einreichte und dann das Geld einbehielt. Dies sei jedoch kein Fall für eine strafrechtliche Verhandlung – deshalb stellte Richter Hoffmann letztendlich das Verfahren ein. Jetzt muss die Angelegenheit zivilrechtlich geklärt werden.