Siegen/Bad Laasphe. Der Prozess gegen den Bad Laaspher (64) wird für mehrere Wochen unterbrochen. Frau des Angeklagten wusste seit 2005 von den Übergriffen.

Das Verfahren um die mutmaßlichen Missbrauchsfälle in Bad Laasphe wird frühestens im Oktober zu Ende gehen. Möglicherweise fällt das Urteil am Landgericht Siegen auch erst im November. Weder Staatsanwältin noch Verteidiger sahen sich am Montag in der Lage, zu plädieren. Aufgrund vielfältiger Terminschwierigkeiten kann die Hauptverhandlung nun erst am 23. September fortgesetzt werden, bei der sich Anwalt Dirk Löber noch einmal durch seinen Kollegen Petereit vertreten lassen wird.

Am Morgen hat die Kammer zunächst die neugestellten Anträge des Verteidigers auf eine Begutachtung der beiden Nichten seines Mandanten wiederum zurückgewiesen. Die Kammer wiederholte ihre Einschätzung, dass der mögliche Missbrauchsfall auf der Insel Rhodos verjährt sein könnte. Staatsanwältin Katharina Burchert bot an, diverse Anklagepunkte einzustellen.

Übergriffe seit 2005 bekannt

Am Montagmorgen wurde noch einmal die Lebensgefährtin des Angeklagten vernommen. Sie bestätigte, dass sie bereits zu Beginn der Beziehung im Jahr 2005, von ihm von Übergriffen des verstorbenen Vaters gegen beide Zeuginnen erfahren hat. Sie wisse nicht nur von dem Vorfall im Keller zu Lasten der jüngeren Schwester; ihr Lebensgefährte habe ihr auch erzählt, dass die ältere Nichte „einmal sauer auf ihren Vater war“, und ihm bei dieser Gelegenheit eröffnete, vom betrunkenen Vater in der Küche an Brust und Po betatscht worden zu sein. „Ich habe mich damals für seine Familie interessiert und gedacht, wir besuchen die ja sicher mal“, nannte die Zeugin den Hintergrund des Gespräches, in dem der Angeklagte „sich mir gegenüber geöffnet hat“. Aus ihrer Sicht sei er sehr betroffen und überfordert damit gewesen, vor allem auch mit dem von ihm – mutmaßlich – im Keller selbst beobachteten Übergriff des Schwagers gegen die Zeugin.

Der Vater: ein „Schlägertyp“?

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Warum haben Sie das denn nicht schon erwähnt, als Sie das erste Mal im Zeugenstand waren?“, fragte die Staatsanwältin. Es falle ihr schwer, überhaupt über diese Vorgänge zu sprechen, die für sie auch „sehr schlimm“ seien, entgegnete die Zeugin: „Hätten Sie mich direkt gefragt, hätte ich es auch erzählt.“ Sie habe den Vater der Mädchen bei ihren zwei Besuchen in Wittgenstein nie getroffen. Vom Angeklagten habe sie gehört, dass dieser „ein Schlägertyp“ gewesen sei, der seine Frau „verdroschen und einmal auch mit dem Kopf unter Wasser gedrückt“ hätte.