Wittgenstein. Im September tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die Online-Zahlungen sicherer machen soll. Das betrifft auch 45.000 Kunden in Wittgenstein.

Bankkunden müssen sich in den kommenden Wochen auf Umstellungen im Zahlungsverkehr einstellen. Vor allem Onlinebanking und Kartenzahlungen sind davon betroffen. Hintergrund ist die neue Zahlungsdiensterichtline PSD2 – Payment Services Directive2 –, die zum 14. September wirksam wird. Damit sollen sowohl das Onlinebanking als auch die VR-BankingApp und das Online-Shopping mit Kreditkarte sicherer gemacht werden. Die Redaktion hat bei den Banken in Wittgenstein nachgefragt, was sich für ihre Kunden konkret ändern wird.

Whitelist für häufige Transaktionen

Eberhard Kießler, Pressesprecher der Sparkasse Wittgenstein, verspricht den Kunden in erster Linie mehr Komfort: „In Zukunft können Kunden Kleinbeträge bis zu 30 Euro ohne TAN-Eingabe bezahlen. Für häufige Zahlungen an dieselben Empfänger können sie dann auch eine „TAN-freie IBAN“-Liste, eine sogenannte Whitelist, erstellen.“ Sogar Überweisungen zwischen eigenen Zahlungskonten würden dann TAN-frei funktionieren. Außerdem können Kunden in Zukunft berechtigte Drittanbieter damit beauftragen, für sie Zahlungen auszuführen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.

PSD2 verspricht mehr Sicherheit bei Online-Bezahlungen

Onlinebanking-Quote zwischen 50 und 60 Prozent

Bei der Sparkasse Wittgenstein sind insgesamt 31.000 Girokonten registriert. Die Onlinebanking-Quote liegt bei knapp 60 Prozent.

Die Volksbank Wittgenstein zählt über 14.000 Kunden, von denen rund 50 Prozent das Onlinebanking nutzen.

Für mehr Informationen zu den Umstellungen stehen sowohl die Kundenberater vor Ort als auch die jeweiligen Homepages (www.volksbank-wittgenstein.de/privatkunden/girokonto-kreditkarten/service/psd2.html oder www.sparkasse-wittgenstein.de/psd2) zur Verfügung.

Mit der PSD2 werden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Das betrifft vor allem die Authentifizierung der Kunden. Das heißt, dass nicht nur der Kunde als Auftraggeber identifiziert werden muss, sondern auch, dass die inhaltliche Richtigkeit der Willenserklärung geprüft wird. Eine Zwei-Faktor-Authentifzierung bzw. starke Kundenauthentifizierung bedeutet in dem Fall, dass zwei von drei möglichen Faktoren „ausgewiesen“ sein müssen. Julia Teutsch, Marketing-Mitarbeiterin bei der Volksbank Wittgenstein, erklärt, welche Faktoren damit gemeint sind: „Es gibt die

Wissenelemente: etwas, das nur der Kunde weiß, wie zum Beispiel eine PIN,

Besitzelemente: etwas, das nur der Kunde besitzt, wie zum Beispiel eine Girocard mit TAN-Generator oder ein Mobiltelefon, an das eine TAN übermittelt wird, oder

ein Seinselement („Inhärenz“): etwas, was nur der Kunde ist, zum Beispiel ein Fingerabdruck als biometrisches Merkmal.“

Außerdem werden Volksbank-Kunden in Zukunft mindestens alle 90 Tage beim Login im Onlinebanking aufgefordert, sich mit ihrem VR-NetKey bzw. ihrer VR-Kennung und ihrem Kennwort bzw. ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren. Auch bei der Sparkasse wird der Kunde nach spätestens 90 Tagen zu einer Eingabe einer TAN beim Onlinebanking aufgefordert. Und: „Bisher erfolgt eine automatische Abmeldung, wenn die Kunden länger als zwölf Minuten inaktiv waren, künftig bereits nach fünf Minuten“, so Kießler.

Online-Shopping mit „Mastercard Identity Check“ und „Visa Secure“

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Auch bei Kartenzahlungen im Internet wird es Änderungen ab dem 14. September geben. „Zukünftig wird beim Online-Shopping mit Kreditkarte „Mastercard Identity Check“ bzw. „Visa Secure“ verpflichtend sein“, sagt Teutsch. Bis jetzt war dieser Sicherheitsschritt nur freiwillig. Damit weist sich der Kunde als rechtmäßiger Karteninhaber aus, wodurch es Kreditkarten-Betrüger weitaus schwieriger haben sollen. Dann können sie zum Beispiel nicht mehr allein mit gestohlenen Kreditkarten-Daten wie Nummer und Prüfziffer auf Shopping-Tour im Internet gehen. Bei dem sogenannten 3D-Secure-Verfahren sollen Kunden den Bezahlvorgang noch einmal bestätigen, beispielsweise mit einem Passwort oder einem Fingerabdruck. Sowohl die Sparkasse als auch die Volksbank bieten dafür eine App („S-ID-Check“ und „VR-SecureCard“) oder einen Service per SMS an.