Erndtebrück/Siegen. Der Angeklagte verteilte Flyer vor der Kaserne in Erndtebrück, in denen er die Soldaten aufforderte, Dienstgeheimnisse preiszugeben.
Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt aktuell gegen einen 55-jährigen Mann aus Baden-Württemberg wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.
Ihm wird vorgeworfen, am Montag, 8. Juli, vor der Hachenberg-Kaserne in Erndtebrück Flyer verteilt zu haben, in denen die Soldaten dazu aufgerufen worden sein sollen, der Geheimhaltung unterliegende Daten und Fakten der Verteidigung preiszugeben. Die Preisgabe dieser Informationen durch die Angehörigen der Bundeswehr würde damit den Straftatbestand „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ erfüllen.
Beschlagnahmte Flyer
Im Zuge der Protest-Aktion des 55-Jährigen wurden zwei Flyer beschlagnahmt, die mittlerweile dem Amtsgericht Siegen vorliegen.
1. Ein Flugblatt trägt die Überschrift „Öffentlicher Aufruf zum Whistleblowing an alle Soldaten und Soldatinnen sowie an alle zivilen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Luftwaffe“. Darin appelliert der Angeklagte, dass die Bundeswehr-Beschäftigten die Öffentlichkeit „umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der nuklearen Teilhabe der Bundeswehr“ informieren sollen, genauso wie über „die Hintergründe der geplanten Modernisierung der in Deutschland stationierten Atomwaffen und die Hintergründe der geplanten Anschaffung neuer atomwaffentauglicher Kampfflugzeuge“.
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2. In dem zweiten Flyer – „ Öffentlicher Aufruf zum Whistleblowing“ – fordert der Beschuldigte die Soldaten auf, „umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der Beteiligung der Verbindungskommandos der Luftwaffe an den Drohneneinsätzen der US-Army [...] auf deutschem Einsatzgebiet“ zu informieren. In dem Flugblatt wirft der Angeklagte der Bundesrepublik Deutschland unter anderem vor, gegen Artikel 20 und 25 des Grundgesetzes zu verstoßen („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ und „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“)