Bad Berleburg. Vor Gericht gab sich der Angeklagte geständig: „Ich habe immer geglaubt, dass aufzufangen. Das Geschäft lief ja auch.“

Wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Insolvenzverschleppung ist ein 48-jähriger Bad Berleburger jetzt vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann schrammte nur knapp an einer Haftstrafe vorbei, weil der Schaden größtenteils beglichen ist und er sich vollauf geständig zeigte.

Im Prozess kam heraus, dass dem in Essen geborene Vater zweiter Kinder seine Selbstständigkeit über den Kopf gewachsen ist. Laut Anklageschrift hatte er zwischen März 2013 und Mai 2015 in 32 Fällen Krankenversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter nicht fristgerecht bezahlt. Aus dieser Situation heraus entstand dann auch der zweite Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Geschädigter waren zwei Krankenkassen, von denen eine dann als Gläubigerin im Juli 2015 den Insolvenzantrag stellte. Dieses Verfahren läuft übrigens noch.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte geständig: „Das ist alles so richtig. Heute kann ich das nicht mehr nachvollziehen“, sagte er und erklärte weiter: „Ich habe immer geglaubt, dass aufzufangen. Das Geschäft lief ja auch. Dann habe ich den Überblick verloren.“ Richter Torsten Hoffmann wies den Angeklagten darauf hin, dass er „im Januar 2015 die Bremse ziehen“ hätte müssen. „Aus damaliger Sicht war ich überzeugt, es noch lösen zu können“, gab der Angeklagte zurück. Rechtsanwalt Norbert Hartmann konnte dem Gericht vorrechnen und anhand von Belegen beweisen, dass die Forderungen einer Krankenkasse bereits beglichen und die einer weiteren auf inzwischen rund 800 Euro halbiert worden seien.

Problematische Vorstrafen

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Eine Einstellung des Verfahren kam aber gar nicht in Betracht, wie Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel erklärte. Hintergrund ist eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung aus 2011 und eine Verurteilung aus dem Jahr 2017 wegen Steuerhinterziehung. Dabei ging es um 18.000 Euro Lohnsteuer und 19.000 Euro Umsatzsteuer. Die Geldstrafe und den entstandenen Schaden hat der ehemalige Geschäftsführer bereits beglichen.

Für den Mann sprach aber, dass er sich geständig zeigte und damit ein langwieriges und kompliziertes Verfahren abkürzte. Und positiv sei auch, dass die Schäden weitgehend beglichen seien und er sich auch nicht aus der Firmenkasse bereichert habe. Deshalb plädierte Judith Hippenstiel für eine erneute Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 20 Euro. Mit der Geldstrafe sei aber eben nicht ausgesagt, dass es sich bei dem Verfahren um eine „Bagatelle“ handele.

Das sah auch Richter Torsten Hoffmann so, der sich der Forderung der Anklagte im Urteil anschloss, weil der 48-Jährige eben nicht „das Geld auf Urlaubsstränden verprasst“ habe. Er habe es aber versäumt, sich einen Steuerberater zu nehmen oder Hilfe zu suchen.