Erndtebrück. 19-jähriger Mann aus Erndtebrück zeigt sich geständig: Er habe das Messer auf dem Schulhof gekauft. Ihm drohen 300 Euro Geldbuße.
Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich ein 19-jähriger Erndtebrücker vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Da der Angeklagte einen vernünftigen Eindruck hinterlassen habe, stellte Richter Torsten Hoffmann das Verfahren im Falle des 19-Jährigen gegen eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro ein.
Bei einer Hausdurchsuchung in einer anderen Sache in Erndtebrück waren Polizeibeamte durch Zufall im Zimmer des Angeklagten auf ein Butterfly-Messer gestoßen. Der Angeklagte war jedoch nicht dazu berechtigt gewesen, ein solches Messer zu besitzen.
Angeklagter ist geständig
Dass die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten stimmten, bestätigte der junge Mann auf der Anklagebank mit einem Geständnis: Er habe das Messer vor ein paar Jahren für fünf Euro auf dem Schulhof erworben und nicht gewusst, dass er sich mit dem Besitz eines Butterfly-Messers strafbar machen würde – das Messer habe er lediglich in seinem Zimmer aufbewahrt und Briefe damit geöffnet. Der 19-Jährige stimmte einer Einziehung des Messers zu.