Wittgenstein. . Menschen ohne Angehörige werden in Wittgenstein meist verbrannt. Keine Refinanzierung aus dem Nachlass möglich – die Kosten trägt die Kommune.
Ein geliebter Mensch wird aus dem Leben gerissen, tritt seine letzte Reise an. Für die meisten Angehörigen ist es ein wesentlicher Bestandteil ihrer Trauerbewältigung, die Beisetzung des Verstorbenen zu organisieren. Auch die Finanzierung der Grab- oder Feuerbestattung obliegt Ehegatten, Kindern, Enkeln, Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Wer dabei zuerst zur Kasse gebeten wird, regelt das Bestattungsgesetz NRW.
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Ebenfalls gibt das Gesetz vor, wer die Bestattung vornimmt, wenn es keine Angehörigen gibt oder diese nicht rechtzeitig auffindbar sind. Dann ist die Ordnungsbehörde für die Bestattung zuständig, auf dessen Gebiet der Tote verstorben ist oder gefunden wurde. Sie führt dann eine so genannte „ordnungsbehördliche Bestattung“ durch.
Die Bestattungspflicht
„In NRW müssen Erdbestattungen oder Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt sein“, zitiert Ann Kathrin Müsse, Pressesprecherin der Stadt Bad Laasphe, das Bestattungsgesetz. In dieser Zeit könne die Feststellung von bestattungspflichtigen Angehörigen unter Umständen „sehr schwierig“ sein, ergänzt sie. Ist der Verstorbene beispielsweise nicht in Bad Laasphe geboren oder gemeldet, würde die Ordnungsbehörde andere Standesämter oder Meldebehörden befragen.
Wird der Sterbefall hingegen von einem Krankenhaus oder Seniorenheim gemeldet, haben in den meisten Fällen die Einrichtungen Kenntnis darüber, ob es Angehörige gibt oder nicht, ergänzt Rebecca Kaletsch, Zentrale Dienste der Stadt Bad Berleburg. Sie gibt zu bedenken: „Die Angehörigen können nur aufgefordert, aber nicht per Verfügung oder unter Androhung eines Bußgeldes zur Bestattung gezwungen werden.“
Höchstbeiträge legt das Sozialamt des Kreises fest
Der Begriff „Armenbegräbnis“ stammt noch von früher und wird heute nicht mehr angewendet, teilt Rebecca Kaletsch mit. Auch die Bestattung von Obdachlosen fällt unter die „ordnungsbehördliche Bestattung“.
Die Höchstbeiträge für diese Bestattungen werden alle zwei Jahre durch das Sozialamt des Kreises Siegen-Wittgenstein festgelegt, so Kaletsch. Dabei werden die Kosten für die Kommune so gering wie möglich gehalten.
Die behördliche Bestattung
Ganz gleich, ob es keine Angehörigen gibt oder diese ihrer Pflicht nicht rechtzeitig nachkommen – die Ordnungsbehörde der Kommune übernimmt die Bestattung, meist im Rahmen einer Feuerbestattung. „Es muss erst geprüft werden, ob der Verstorbene festgelegt hat, dass er nicht verbrannt werden möchte“, erklärt Müsse. Wenn er dies angegeben hat, werde eine anonyme Erdbestattung vorgenommen. Andernfalls wird die Person eingeäschert und auf einem anonymen Urnen(rasen)grab beigesetzt; dies sei die kostengünstigste Variante, so Kaletsch.
In Bad Laasphe gibt es auf mehreren Friedhöfen anonyme Urnengrabfelder – „anonyme Erdbestattungen werden nur in Banfe vorgenommen“, erklärt Müsse. Anne Torno, Pressereferentin der Gemeinde Erndtebrück teilt mit, dass sich das anonyme Urnengrab Erndtebrücks auf dem Friedhof Steinseifen befindet. Anonyme Beisetzungen in diesen beiden Kommunen finden ohne Trauergäste durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung und – sofern der Verstorbene Mitglied der Kirche war – in Beisein eines Pfarrers statt.
Kaletsch erläutert das Verfahren für Bad Berleburg: „Wenn Angehörige oder außerfamiliäre Trauergäste bekannt sind und an der Beisetzung teilnehmen möchten, werden sie von der Friedhofsverwaltung über den Termin informiert.“
Die Kosten und der Nachlass
Gibt es keine Angehörigen, trägt die Kommune die Kosten für die Bestattung. Andernfalls übermittelt sie den Angehörigen die Rechnung. „Sie müssen zusätzlich für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr von zehn Prozent der Gesamtkosten zahlen“, so Kaletsch. Aus dem Nachlass werden die Kosten aber nicht refinanziert. Denn dafür ist das zuständige Nachlassgericht – hier das Amtsgericht Bad Berleburg – zuständig, das einen Nachlasspfleger bestellt, der sich um das Erbe kümmert.
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