Bad Berleburg. Der Prozess gegen einen 44-jährigen Bad Berleburger wurde im Amtsgericht Bad Berleburg vertagt. Er musste sich wegen Diebstahls verantworten. Da das Gericht im Laufe der Verhandlung vorhersehen konnte, dass die Strafe für den Angeklagten bei einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr liegen wird, muss dem 44-Jährigen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden und ein neuer Termin für die Verhandlung angesetzt werden.

Der Prozess gegen einen 44-jährigen Bad Berleburger wurde im Amtsgericht Bad Berleburg vertagt. Er musste sich wegen Diebstahls verantworten. Da das Gericht im Laufe der Verhandlung vorhersehen konnte, dass die Strafe für den Angeklagten bei einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr liegen wird, muss dem 44-Jährigen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden und ein neuer Termin für die Verhandlung angesetzt werden.

Doch das war nicht der einzige Grund für die Vertagung – der Angeklagte stand sichtlich unter Alkoholeinfluss und befand sich in einem verwirrten und schlechten Zustand, so dass Richter Torsten Hoffmann einen Alkoholtest veranlasste. Das Ergebnis: 0,41 Promille. Trotzdem ging die Verhandlung fürs erste weiter, der Angeklagte versicherte, dass er trotz seines Zustandes der Verhandlung folgen könnte.

Der Tatvorwurf

Unter der Biberbrücke über die Odeborn zwischen Sähling und Herrenwiese findet die Polizei nach einem Einbruch in eine Tierarztpraxis die Beute des festgenommenen Täters.
Unter der Biberbrücke über die Odeborn zwischen Sähling und Herrenwiese findet die Polizei nach einem Einbruch in eine Tierarztpraxis die Beute des festgenommenen Täters. © Paul Jannik Bald

Anklägerin Judith Hippenstiel legte dem Mann auf der Anklagebank folgendes zur Last: Er soll im Juli vergangenen Jahres in eine Tierarztpraxis in Bad Berleburg durch ein offen stehendes Fenster eingestiegen sein und eine Geldbörse entwendet haben, in der sich rund 615 Euro befanden. Dabei hatten ihn zwei Praxis-Mitarbeiterinnen erwischt und versuchten, ihn festzuhalten. Der Dieb hatte es trotzdem geschafft aus dem Fenster zu fliehen und sei mit seiner Beute durch die Odenborn davongerannt. Weit kam er allerdings nicht – zwei Polizeibeamten griffen ihn wenig später auf. Bei einer Durchsuchung konnten die Beamten lediglich 50 Euro in der Geldtasche sicherstellen.

Die Aussage des Angeklagten

Davon wollte der Angeklagte vor Gericht nichts wissen. Auf Fragen, was mit dem Rest des Geldes passiert sei, wusste der Mann nur eine Antwort: „Dann muss ich ja einen Zaubertrick gemacht haben.“ Er will außerdem nicht gewusst haben, wie viel Geld sich in der Börse befunden haben soll. Der 44-Jährige räumte vor Gericht zwar ein, die Geldtasche gestohlen zu haben, schilderte den Ablauf aber anders als in der Anklageschrift festgehalten. Er habe die Praxis durch die Tür betreten, mit dem Vorwand, sich über eine Sterilisation seiner „Katerin“ informieren zu wollen. Die Geldtasche habe auf dem Tisch gelegen.

Die Überwachungskamera

Richter Torsten Hoffmann hatte allerdings Kameraaufzeichnungen der Praxis vorliegen, die eine andere Sprache sprechen: Darauf ist zu sehen, wie der Dieb die Praxis durch das Fenster betritt, in Schubladen kramt und seine Fingerabdrücke mit seinem T-Shirt verwischt.

„Wie soll ich darauf reagieren? Ich bin ein Mensch der eigentlich nur sehr schlecht lügen kann – eigentlich“, entgegnete der Angeklagte und sorgte für Verwirrung. Die Schuld sah der Vorbestrafte nicht bei sich: „Die hätten zur Sicherung das Fenster und die Türen schließen müssen“, erklärte er.

Nach einer halben Stunde war sich das Gericht einig: „So können wir nicht weitermachen, das Strafmaß fällt zu hoch aus. Außerdem bin ich mir sowieso nicht sicher, ob Sie uns hier folgen können. Sie können keine Katzen und Kater und auch keine Türen und Fenster mehr voneinander unterscheiden.“

Nachdem sich der Angeklagte dann mehrfach über diverse Dinge, die nichts mit seiner Anklage zu tun hatten, beschwert hatte, verließ er schluchzend den Saal.