Bad Laasphe. . Gebäude mit den Hausnummern 29 und 31: Die Bausubstanz ist offenbar so marode, dass Einsturzgefahr droht. Abriss-Kosten: bis zu 100.000 Euro

Die beiden Ladenlokale im Erdgeschoss stehen leer, die Etagen darüber sind nicht bewohnt. Und auch insgesamt macht das Gebäude mit den beiden Hausnummern 29 und 31 an der Königstraße in der Bad Laaspher Altstadt gleich neben der „Stadtschänke“ nicht gerade einen gepflegten Eindruck. Kein Wunder: Die Bausubstanz ist laut Experten so marode, dass Einsturzgefahr droht – und der Abriss kurz bevorsteht. Den hat jedenfalls inzwischen die Bauaufsicht beim Kreis Siegen-Wittgenstein verfügt.

Die Bausubstanz

„Wir haben überlegt: Was ist die mildeste Maßnahme, die wir anordnen können?“, sagt im Gespräch mit unserer Zeitung Olaf Vetter, Amtsleiter Bauen und Immissionsschutz im Siegener Kreishaus. Eine Sanierung des teils geschieferten Fachwerkhauses, dessen Dach hoffnungslos undicht ist, komme jedenfalls nicht in Frage – dafür habe sich auch kein Fachunternehmen gefunden. Gründe: Zu aufwändig, zu riskant. Und das kann Vetter auch gut nachvollziehen: „Ich war Anfang des Jahres mal in dem Haus – man kann nur auf bestimmten Holzbalken noch durch die Räume gehen.“

Das marode Gebäude von der Rückseite, also vom Steinweg aus: Hier steht bereits ein Bauzaun, der die Passanten und parkende Autos auf sicheren Abstand zum Gebäude hält.
Das marode Gebäude von der Rückseite, also vom Steinweg aus: Hier steht bereits ein Bauzaun, der die Passanten und parkende Autos auf sicheren Abstand zum Gebäude hält. © Eberhard Demtröder

Stabil sei eigentlich nur noch der Gebäudeteil nach vorn hinaus zur Königstraße. Der Teil nach hinten zum Steinweg hinaus dagegen nicht: Hier hat die Behörde bereits Bauzäune aufgestellt, die Passanten und parkende Autos auf sicheren Abstand zum Gebäude hält.

Der Eigentümer

Mit dem privaten Hauseigentümer aus dem Raum Bad Laasphe könne man nicht rechnen, macht Vetter deutlich. „Er hängt an dem Haus, hat aber nicht die Mittel, um es instandzusetzen.“ Gleichwohl müsse der Kreis als zuständige Bauaufsicht jetzt handeln.

Der Abriss

Jetzt also der Abriss. Dazu Vetter: „Wir sind in der Ausschreibung und hoffen, dass wir im Januar ein Unternehmen finden, das in den Kosten auch tragbar ist.“ Die schätzt der Amtsleiter auf 50.000 bis 100.000 Euro – je nachdem, wie einfach oder kompliziert der entstehende Bauschutt zu entsorgen, der Abriss vor Ort zur realisieren sei angesichts der dichten Bebauung rundherum. Jedenfalls könne man nicht einfach mit dem Bagger ins Haus fahren, sagt Vetter, sondern müsse es vom Giebel herunter Stück für Stück abtragen.

Und weil der Eigentümer schon kein Geld für eine Sanierung habe, werde der Kreis wohl finanziell „in Vorleistung“ gehen müssen. Im Klartext: Das Haus fällt demnächst mit öffentlichen Geldern.

Für allgemeine Sicherungsmaßnahmen habe die Kreisverwaltung zwar ein Budget, so Vetter – doch das sei so überschaubar, dass man davon in der Regel nur Absperrungen und Bauzäune kaufe. Weil solche Fälle wie in Bad Laasphe öfter vorkämen, so Vetter, sei im Grunde die Politik gefragt, hier mehr finanzielle Mittel im Haushalt bereitzustellen. Festzustellen sei jedenfalls: „Wenn Häuser so verfallen, ist oft auch der finanzielle Hintergrund der Eigentümer nicht da.“

Über die Bühne gehen soll der Abriss im kommenden Frühjahr – so hat es die Bauaufsicht geplant. Schließlich sei die Bausubstanz des Gebäudes nach Ansicht der Statiker im Bauamt des Kreises nicht so schlecht, „dass es jeden Moment zusammenfällt“, erklärt Vetter. Sollte das Gefahrenpotenzial jedoch unerwartet wachsen, werde der Kreis den Abriss notfalls auch vorziehen.

Die Zukunft des Geländes

Unterdessen wird in der Lahnstadt heftig spekuliert, was nach dem Abriss auf dem Grundstück passiert. Eine Baulücke für zusätzliche Parkplätze? Oder gar eine Boule-Anlage mit Kinderspielplatz und Ruhebänken, wie es ein Kernstädter vorschlägt? Ein Neubau samt attraktivem Ladenlokal, der idealerweise zugleich die Kundenfrequenz in der Königstraße erhöhen würde? Das hängt natürlich ganz erheblich von Entscheidungen des Grundstückseigentümers ab, der das geräumte Gelände grundsätzlich auch verkaufen könnte. Denkbar wäre allerdings ebenso eine Zwangsversteigerung des Areals, wenn der Kreis versucht, sich die vorgestreckten Abriss-Kosten vom Eigentümer zurückzuholen – zumindest teilweise