Arnsberg/Bad Berleburg. Vier Waldbauern aus Kirchhundem und Lennestadt klagen gegen das Artenschutzprojekt für Wisente. Als letztes Mittel sehen sie den Abschuss.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg beschäftigt sich voraussichtlich im Juni erneut mit dem Streit um die Aussetzung der Wisente. Vier Waldbauern, zwei aus Kirchhundem, zwei aus Lennestadt, klagen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen das Artenschutzprojekt der in freier Wildbahn lebenden Tiere.

„Der öffentlich-rechtliche Vertrag, der damals als Rechtsgrundlage für dieses Artenschutzprojekt geschlossen worden ist, ist unzulässig“, sagt Anwalt Michael Arnold. „Dazu gehören das Land NRW, der Kreis und der Landesbetrieb Wald und Holz.“ Warum der Vertrag nicht rechtmäßig sei? „Weil er zu Lasten Dritter geht.“

Waldbauern fordern Gatter für Wisente

Seine Mandanten, so der Verwaltungsrechtsexperte aus Darmstadt, seien von den Schälaktionen der Tiere im Baumbestand erheblich geschädigt worden. Und es sei vorhersehbar gewesen, dass sich die Wisente nicht an das im Projekt vorgesehene Gebiet halten würden.

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Da bislang alle Lenkungsmaßnahmen der Herde nicht gegriffen hätten, müsse der Betreiber des Projektes die Tiere in einem großen Gatter unterbringen. „Das ist die einzige vernünftige Lösung, die auch mit dem Artenschutz vereinbar ist.“ Ultima Ratio sei die Freigabe der Tiere zum Abschuss nach Jagdrecht, wenn sie künftig auf den Grundstücken der Kläger angetroffen würden. Arnold unterstreicht: „Uns geht es nicht um das Töten der Tiere.“

Gleichwohl empört diese finale Lösung den Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein des europaweit einzigartigen Artenschutzprojektes. „Das zeigt, worum es den Klägern in Wirklichkeit geht“, stellt der Vorsitzende Bernd Fuhrmann fest, „nämlich Egnar und seine Wisent-Familie einfach zu eliminieren.“

Weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Die Klage ist unabhängig vom Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Waldbauern aus Schmallenberg angestrengt haben.

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