Bad Berleburg/Siegen. . Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich der Angeklagte vor dem Landgericht Siegen verantworten. Eine Frau erlitt mehrere Knochenbrüche.
Zwei Fälle der gefährlichen Körperverletzung werden dem Mann aus Bad Berleburg vorgeworfen, der sich seit Dienstag vor der 1. Großen Strafkammer in Siegen verantworten muss. Beide Male hatte er ein Rohr benutzt. „So hatte ich ihn noch nie erlebt“ – dieser Satz fällt immer wieder am zweiten Verhandlungstag.
Erster Vorfall
Der Angeklagte besuchte am 25. Januar 2017 eine Bekannte, die ihm angeblich 300 Euro schuldete. Darüber hätten sie gestritten, die Frau plötzlich ein Staubsaugerrohr in der Hand gehabt, so der 40-Jährige. Sie habe ihn damit angegriffen. „Dann bin ich ausgerastet“. Das Opfer schildert zumindest den Anfang völlig anders: „Wir waren gerade dabei, uns kennenzulernen“, sagt die zerbrechlich wirkende Frau, die humpelnd und mit einem Stock in den Saal kam. Diesmal sei der Angeklagte überraschend vor der Tür gewesen, mit zwei Flaschen Bier: „Er war immer freundlich, sonst hätte ich ihn nie reingelassen.“ Sie habe Gläser holen wollen, „dann schrie er plötzlich, ich hätte seine Zigaretten geklaut, fegte das Bier vom Tisch“. Auf intensive Nachfrage von Verteidiger Andreas Trode gibt die Zeugin schließlich den Streit über die Schulden doch noch zu. Auch, dass sie Heroin genommen hatte. Und dass sie zuerst zum Saugerrohr griff, um ihn aus der Wohnung zu weisen.
Danach wurde sie durch Wohnung und Flur geprügelt, vom Angeklagten drohend über das Geländer gehängt und so schwer verletzt, dass sie mit mehreren Brüchen ins Krankenhaus kam. Ein Nachbar, der das Geschehen beobachtet hatte, rief die Polizei.
Zweiter Vorfall
Karfreitag 2017: Ein 37-jähriger Bekannter des Angeklagten begrüßt ihn am Telefon mit „Na, Du Elch!“ – eine scherzhafte Äußerung, die der 40-jährige Berleburger als provokante Beleidigung auffasst. „Ich wusste doch nicht, dass der so ausrastet und mir gleich ein paar über die Birne haut“, klagt der Mann, der sich trotz wütender Reaktionen auf ein abendliches Treffen mit dem Angeklagten einließ.
Berleburger ist bereits in Haft
Der Angeklagte sitzt bereits wegen einer anderen Strafsache in der JVA Attendorn in Haft.
Am ersten Verhandlungstag hatte der Berleburger die Aussage noch verweigert.
Das Landgericht kam am Mittwoch noch zu keinem Urteil. Am Freitag, 6. April, wird weiter verhandelt.
Der Zeuge hatte seinen Cousin (46) angerufen, einen alten Freund des Angeklagten, der eine gewaltsame Auseinandersetzung verhindern sollte. Der Angeklagte ging jedoch von einem Treffen mit zwei Männern aus, die ihm etwas antun wollten und nahm vorsichtshalber ein Plastikrohr mit. Der andere sei ihm mit erhobenen Fäusten, „mit Sandhandschuhen“ entgegengekommen. „Da habe ich gleich zugeschlagen“. Vier Schläge gegen den Kopf habe es gegeben, „dann war ich auf den Knien“, so der Zeuge. Sein Cousin habe versucht einzugreifen, habe jedoch auch eins „auf die Birne“ bekommen. Dann sei der Angeklagte und sein Cousin die Böschung heruntergerollt, woraufhin er hinterher gesprungen sei, als der Vetter um Hilfe rief und das Plastikrohr an der Kehle hatte. Sein Cousin habe schließlich das Rohr in die Hand bekommen und dem Täter ein paar über den Rücken gezogen – allerdings nicht so fest, dass daher die Platzwunde am Hinterkopf des Angeklagten rühren könnte, so die beiden Zeugen.
Am nächsten Tag hätten sie versucht, noch einmal mit ihm zu reden, „ohne Rohr, ohne Messer“. Per WhatsApp seien aber nur Beschimpfungen und Morddrohungen gekommen. „Wir wollten gar nicht zur Polizei, aber meine Freundin hatte Angst“, entschuldigt sich der 37-Jährige für die Anzeige: „Das musste alles nicht sein!“.
Familiärer Streit
Sein Vetter beschwört die gut 20 Jahre Freundschaft mit dem Angeklagten, der eigentlich ein guter Mensch sei: „Wir hatten nie Probleme, bis auf den Tag“. Er habe ihm auch längst vergeben und sehe ihn nach wie vor als Freund an. Der Angeklagte selbst fühlt sich als Opfer. Die beiden hätten seine Eltern bedroht und er sie deshalb gewarnt, über ihre illegalen Machenschaften auszupacken. „Wäre ich etwas schneller bei der Polizei gewesen, säßen die heute hier und nicht ich!“