Bad Laasphe. Angesichts aktueller Gerichtsurteile diskutieren die Politiker im Bad Laaspher Rat die Organisation des Weihnachtsmarktes am 3. Dezember neu

  • Verwaltung und CDU zuversichtlich, dass geltende Gesetze der Organisation nicht im Wege stehen
  • 2000 bis 3000 Bürger besuchten in den letzten Jahren den Weihnachtsmarkt – und nur zehn Prozent die Läden
  • Supermärkte, Lebensmittelhandel, Getränkemärkte und Apotheken ohne Notdienst außen vor

Reicht der Weihnachtsmarkt am 3. Dezember wirklich als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag aus, wie ihn der Rat der Stadt bereits Ende September im Grundsatz beschlossen hat? Die Bad Laaspher CDU stellt diese Frage in der nächsten Ratssitzung am Donnerstag noch einmal zur Diskussion – ist aber ebenso wie die Stadtverwaltung zuversichtlich, dass neuere Gerichtsurteile zum Thema dem nicht im Wege stehen sollten.

Geschäft in den Läden nicht die Hauptsache

„Mehrere Verwaltungsgerichte in NRW haben zu verkaufsoffenen Sonntagen geurteilt, dass die öffentliche Wirkung bei Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss“, erläutert die CDU-Fraktion in ihrem Antrag. „Die Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zu anlassbezogenen Veranstaltung erscheint. Das kann in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird, weil nur insoweit ihr Bezug zum Marktgeschehen erkennbar bleibt.“ Die Gerichte hätten „aber auch verdeutlicht, dass Weihnachtsmärkte schon wegen ihrer zeitlichen und thematischen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein.“

Nach „einschlägigen Schätzungen besuchten durchschnittlich rund 2000 bis 3000 Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren den Weihnachtsmarkt in Bad Laasphe“, stellt die CDU in ihrem Antrag fest. Und: „Nach Mitteilung der Händlerschaft haben lediglich zehn Prozent die örtlichen Geschäfte aufgesucht.“

Warenangebot eingeschränkt

Im Übrigen werde „der Bezug zum Weihnachtsmarktgeschehen … dadurch hergestellt, dass die Ladenöffnung auf das Umfeld begrenzt wird“, argumentiert die CDU. So soll die Verordnung zum offenen Sonntag am 3. Dezember in der Kernstadt Laasphe wie folgt gelten: für den „Raum entlang der B 62 ab Abzweig Gartenstraße bis zum Kreisverkehr Friedrichstraße einerseits und die gesamte Königstraße andererseits“, wie es die CDU in ihrem Antrag beschreibt. Der Markt an sich finde am Wilhelmsplatz sowie in der Königstraße statt – „somit im Geltungsbereich dieser Verordnung“. Ferner müsse sich das Warenangebot auf weihnachtliche Produkte konzen­trieren. „Damit sind Supermärkte, Lebensmittelhandel, Getränkemärkte und Apotheken – soweit kein Notdienst – von der Öffnung ausgeschlossen“, so die CDU.