Auf die Rückkehr des Wolfes bereitet sich das Land NRW seit 2010 intensiv vor. In der beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus.

Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich.

Förderrichtlinie erlassen

Am 3. Februar diese Jahres hat das Umweltministerium die „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt.

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Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher nicht gestattet“, erläutert Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“.

„Der Wolf wurde in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht er unter internationalem Schutz.“

Hier mehr zum Thema Wolfsmanagementplan in NRW.