Wunderthausen. . Vier Menschen wurden im Juni 2016 in Wunderthausen verletzt. Dennoch wird es vorerst kein Tempolimit geben. Der Ortsvorsteher fragt: Warum?

  • Ortsvorsteher Martin Schneider fühlt sich „abgewatscht“
  • Sein Vorstoß für eine 70er-Zone auf der Hallenberger Straße wurde abgelehnt
  • Schneider hatte gute Argumente und wurde von der Polizei unterstützt. Trotzdem hieß es vom Kreis: Nein.

Vier Menschen wurden verletzt, zwei Erwachsene und zwei Kinder. Warum der schwere Geländewagen auf den abbiegenden Traktor auffuhr, ist ermittelt: Das Auto war viel zu schnell unterwegs, als der Trecker vor ihm auf der Hallenberger Straße auftauchte. Der Geländewagen versuchte noch, zu überholen, rammte aber die Zugmaschine. Das war im Juni vergangenen Jahres.

Martin Schneider hat das Geschehen noch gut in Erinnerung. Dieser Unfall ist nicht der einzige Grund, warum Wunderthausens Ortsvorsteher auf diesem Teilstück der Landstraße 717 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 100 herunter auf 70 Stundenkilometer sowie ein Überholverbot auf einem Teilstück durchsetzen möchte. Aber es ist doch der Auslöser für die erneute Diskussion. Die aber bei der Verkehrsschau der zuständigen Kommission aus Kreis, Landesbetrieb Straßen und Polizei kein Gehör fand. „Ich fühle mich ziemlich abgewatscht“, ärgert sich Schneider und vermutet, dass die Entscheidung doch nur am grünen Tisch ohne Ortstermin getroffen worden sein könne.

Polizei unterstützt Tempolimit

Unterstützung erhielt Schneider im Grunde nur von der Kreispolizeibehörde. In deren Stellungnahme wurde auch auf den Unfall Bezug genommen und deutlich gemacht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung dieses Unglück möglicherweise verhindert hätte. Die Kreispolizeibehörde schlug vor, die Ortsschilder hinter die Einzelgehöfte an der Landstraße zu versetzen oder zumindest Tempo 70 auszuschildern und ein Überholverbot auszusprechen.

Geschwindigkeits-Messungen

Das Ordnungsamt des Kreises – als Teil der zuständigen Kommission – sah diese Notwendigkeit nicht, und schob den Unfall auf die Unachtsamkeit des Fahrers. Auch hinzugezogen wurden Messergebnisse. Demnach fahren Fahrzeuge auf diesem Teilabschnitt der Straße in Fahrtrichtung Hallenberg durchschnittlich nur 64 km/h und in Richtung Ortsmitte nur 74 km/h bei erlaubten 100 km/h. Ein Überholen sei ohnehin nur zulässig, wenn der Gegenverkehr nicht gefährdet werde. Insofern sei weder ein Überholverbot noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig, heißt es im Ergebnisbericht der Verkehrsschau.

Über diese Messergebnisse wundert sich Martin Schneider auch. „Keiner hat mit uns darüber gesprochen, wo und wann gemessen wird.“ Für den Ortsvorsteher ist das Thema lange nicht erledigt. Zumal dieser folgenschwere Unfall nicht der einzige auf der Strecke war, auch wenn die Verkehrsschau nur fünf in den letzten drei Jahren gezählt hat, von denen drei Wildunfälle gewesen sein sollen. Laut Schneider war Geschwindigkeit die Ursache, nicht das Wild.