Wittgenstein. . Etwa gleich viele Alkohol- wie Drogenverstöße im Straßenverkehr. Polizei Bad Berleburg warnt vor lebensgefährlichen Auswirkungen.

  • Drogen- und Alkoholfahrten über das ganze Jahr verteilt
  • Drogeneinfluss schwerer feststellbar
  • Geldstrafen im vierstelligen Bereich und mehrmonatiges Fahrverbot drohen

Die Karnevalssaison steht unmittelbar vor der Tür. Anlass genug, dass die Polizei nicht nur im gesamten Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein, sondern im ganzen Land verstärkte Kontrollen hinsichtlich Alkohol und auch Drogen durchführt.

„Nicht nur wenn Autofahrer Alkohol getrunken haben, kann es zu Unfällen kommen. Die Anzahl von Alkoholverstößen halten sich mit denen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln fast die Waage“, sagt Bernd Dickel, Leiter der Polizeiwache in Bad Berleburg. Beide Substanzen können im Straßenverkehr tödliche Auswirkungen haben: Die rauschhaften Ausfallerscheinungen können so stark sein, dass Auto- und Radfahrer sich selbst und auch andere Menschen in Lebensgefahr bringen können.

Drogeneinfluss nicht so leicht feststellbar

Gerade an Karneval sind Polizeibeamte vermehrt mit Alkoholtestern unterwegs, um betrunkene Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen.
Gerade an Karneval sind Polizeibeamte vermehrt mit Alkoholtestern unterwegs, um betrunkene Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. © dpa

Um schwere Unfälle zu vermeiden, sind permanente, unangekündigte Kontrollen wichtig. Und, wie sich in unserer heimischen Region zeigt, mach dies auch Sinn. Denn: „Wir haben hier an besonderen Feiertagen wie zum Beispiel an Karneval keine besondere Häufung der Alkoholfahrten. Die Leute wissen auch, dass an solchen Tagen vermehrt kontrolliert wird“, berichtet Bernd Dickel. Dennoch bedauert der Erste Polizeihauptkommissar: „Drogen- und Alkoholfahrten kommen das ganze Jahr über immer wieder mal vor“.

Gerade die Fahrten unter Drogeneinfluss würden zu jeder Tages- und Nachtzeit vorkommen und seien im Gegensatz zu Alkoholfahrten auch schwerer festzustellen. „Die betrunkenen Fahrer haben eine Fahne und man sieht es den Leuten auch an. Das ist bei Drogen nicht immer so einfach“, erklärt er.

Blutprobe wird auf richterliche Anordnung entnommen

Rechtzeitig ein Taxi bestellen

Die heimischen Taxi-Unternehmen freuen sich, wenn sie rechtzeitig, am besten schon Tage vorher, zu nächtlichen Fahrten bestellt werden.

Das kann Wartezeiten erheblich verkürzen und unnötigen Ärger vermeiden.

Die rechtlichen Konsequenzen solcher Fahrten, insbesondere wenn es zum Verkehrsunfall kommt, sind erheblich: „Je nach Tatbestand drohen weit über Tausend Euro Geldstrafe und viele Monate Fahrverbot“. Wird ein Fahrer erwischt, ist das Entsetzen oft groß. Nicht jeder Fahrer zeigt sich dann einsichtig und verweigert beispielsweise den Alkoholtest. „Das darf er auch. Das einzige, was er über sich ergehen lassen muss, ist die Blutprobe. Die wird richterlich angeordnet, über eine Rufbereitschaft und notfalls auch unter Anwendung von Gewalt durchgeführt“, so Bernd Dickel über das Procedere.

Auch nach schweren Unfällen, bei denen Alkohol eine Ursache sein könnte, wird eine Blutprobe entnommen: „Wenn der schwerverletzte Beschuldigte zum Beispiel nach Köln geflogen wird, schicken wir von dort einen Wagen zum Zielkrankenhaus, wo die Blutprobe entnommen wird. Oder – je nach Zustand – wird eine Blutprobe noch am Unfallort entnommen. Dies ist aber eher selten“, erklärt Dickel.

Autofahrer haben selbst die Wahl, wenn man in Anlehnung an das Foto fragt: „Wer soll Dich nach der Party fahren?“.

Dauerhafte Grenze von 0,0 Promille

Auch in der Prävention solcher Trunkenheitsfahrten und durch Alkoholgenuss verursachte Verkehrsunfälle setzt der Gesetzgeber ein Zeichen: Für die Fahrer von Bussen oder Taxen gilt dauerhaft eine 0,0 Promillegrenze, ebenso für die Fahrer von Gefahrguttransporten. Ansonsten gilt die 0,0 Promillegrenze für Fahrer in der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Danach wird es ab 0,3 Promille ernst für die Fahrer. Kommt es zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, kann es schnell teuer werden und man bleibt lange Zeit Fußgänger.

Reste wirken noch am Morgen

Nicht zu unterschätzen ist dabei auch die Wirkung des Restalkohols: Hat man zum Beispiel abends getrunken und setzt sich am nächsten Morgen hinters Steuer, kann der Alkohol noch immer eine gefährliche Wirkungen haben. Deshalb rät Bernd Dickel: „Generell Finger weg von Drogen, Finger weg vom Alkohol, wenn man Auto fährt“.