Warstein/Karlsruhe. . Das Bundesverfassungsgericht könnte die Regelung zur Grundsteuer kippen. Was dies für den Warsteiner Haushaltsausgleich und die Bürger bedeutet.

Wäre der Warsteiner Haushalt ein Kuchen, würde das Bundesverfassungsgericht im Moment fleißig an einem neuen Rezept arbeiten. Die Verantwortlichen in Karlsruhe könnten die aktuelle Grundsteuerregelung, Grundlage für Einnahmen in Höhe von 5,8 Millionen Euro in Warstein, für verfassungswidrig erklären. Wie Stadtkämmerer Stefan Redder darauf reagiert und was eine Gesetzesänderung für die Bürger bedeuten würde.

Die Grundsteuer

Drei Faktoren haben Einfluss auf die Berechnung der Grundsteuer:

  • Der Einheitswert: Er wird für jedes Grundstück einzeln ausgewiesen, berücksichtigt werden die Fläche in Quadratmetern und der Bodenwert, die miteinander multipliziert werden.
  • Die Grundsteuermesszahl: Der Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. „Sie liegt im Moment bei 3,5 Prozent“, erklärt Stadtkämmerer Stefan Redder.
  • Der Hebesatz: Dieser wird von der Kommune individuell ausgewiesen, in Warstein wurde er zum Jahresbeginn 2017 von 520 v.H. auf 730 v.H. erhöht.

Das Problem

Als „hoffnungslos veraltet“ bezeichnet Stadtkämmerer Stefan Redder die aktuelle Regelung. Das Problem: Die Einheitswerte wurden zuletzt 1964 angepasst und entsprechen längst nicht mehr der Realität. „Eigentlich wurde vom Gesetzgeber festgehalten, dass die Werte alle sechs Jahre überprüft werden. Aufgrund des erheblichen bürokratischen Aufwands wurde dies aber scheinbar nicht weiter verfolgt“, erklärt Redder.

In 54 Jahren haben sich die Immobilienpreise aber nicht nur stark verändert, auch haben sich neue Trendviertel entwickelt, andere Gegenden liegen brach. „Die Einheitswerte werden so in Großstädten oder in den umliegenden Gebieten enorm steigen“, prognostiziert Redder. Für Warstein lasse sich dies allerdings schwer abschätzen: „Noch ist ja auch nicht genau bekannt, wie das Bundesverfassungsgericht das Problem lösen möchte.“

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Die Lösung

„Momentan gibt es verschiedene Ansatzpunkte, eine Bundesratsinitiative möchte zum Beispiel das Alter der Gebäude oder verschiedene Baujahrsgruppen berücksichtigen“, sagt Redder. Sollte das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Regelung kippen, gäbe es ohnehin eine Übergangszeit – teilweise werden bis zu zehn Jahre für die bundesweite Neubewertung der Grundstücke veranschlagt.

Das ändert sich für Bürger

„Natürlich kann es dazu kommen, dass einzelne Bürger mehr bezahlen müssen“, erklärt Stefan Redder. Dennoch würde die Kommune keine höheren Einnahmen erzielen.

„Wenn wir durch die Neubewertung der Grundstücke plötzlich mehr einnehmen würden, würden wir den Hebesatz senken, um die Einnahmen auf einem Level zu halten“, ergänzt Redder. Der Haushaltsausgleich 2021 wäre dadurch nicht in Gefahr: „Bis dahin halte ich es für unrealistisch, dass die neue Regelung in Kraft tritt.“

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