Warstein/Kreis Soest. . Auch im Kreis Soest gibt es Risikogebiete in Sachen Vogelgrippe. Aber es trifft zunächst nur kleine Züchter. Gibt es Auswirkungen auf die Preise?
- Auch im Kreis Soest gibt es Risikogebiete in Sachen Vogelgrippe
- Betroffen sind zunächst nur kleine Züchter
- Keine Auswirkungen auf die Preise für die Weihnachtsgans erwartet
Ziemlich genau zwei Jahre nach dem letzten Alarm ist die Vogelgrippe wieder da. Im Kreis Soest ist der für die Vögel tödliche Erreger zwar noch nicht aufgetaucht, aber es gibt Risikogebiete, in denen die Züchter handeln müssen: Die Tiere müssen im Stall bleiben.
Der Kreis Soest hat die vom Land definierten Risikobereiche übernommen, die ähnlich wie vor zwei Jahren aussehen. Wie sich das Risiko entwickelt, sei offen, betont Kreis-Pressesprecher Wilhelm Müschenborn. Da es sich um eine Epidemie bei den Wildvögeln handele, komme es hauptsächlich darauf an, wo sich Zugvögel auf ihrem Weg in den Süden aufhalten, um die für Federvieh tödlich verlaufende Krankheit zu verbreiten.
Mehrere Gebiete im Fokus
Das betrifft im Kreis Soest den Schutzsaum Möhnesee, den Schutzsaum Lippe und Hellinghäuser Mersch, den Schutzsaum Zachariassee (Lippstadt), den Schutzsaum Lippe-Disselmersch und den Schutzsaum Ahsewiesen (500 Meter Umkreis; Lippetal und Welver).
Diese Gebiete sind in den Fokus geraten, weil dort Zugvögel leben oder es sich um stark frequentierte Flugzonen von Zugvögeln handelt, so der Kreis Soest. Die Stadtgebiete von Warstein und Rüthen sind aktuell nicht betroffen. In den definierten Bereichen sind 13 kleinere Hühnerhaltungen bekannt.
Wachsamkeit und Vorsichtsmaßnahmen
Gleichwohl: Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet ruft Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes des Kreises, zu Wachsamkeit und Vorsichtsmaßnahmen auf. Das gilt auch für das Betreten der Geflügelhaltungen.
Eine Häufung von toten Vögeln, insbesondere Wassergeflügel, muss unbedingt dem Kreisveterinäramt gemeldet werden. Das gilt auch, wenn mehrere tote Vögel auf engem Raum in der Umwelt entdeckt werden.
Dem Braten steht bislang nichts im Wege
Die Züchter von Gänsen und Puten beruhigen alle, die sich Sorge um ihre Weihnachtsgans oder -pute machen. Die größeren Zuchtbetriebe in der Region seien von den vorsorglichen Maßnahmen des Landes (und damit des Kreises) bislang nicht betroffen, außerdem wurde dort aktuell lediglich eine Stallpflicht angeordnet. Ob sich durch die Entwicklungen in Norddeutschland die Preise verändern werden, ist noch unklar. Bislang allerdings steht dem traditionellen Braten auf der Weihnachtstafel nichts entgegen.
Züchter Hartmut Wever, der seine Tiere auch in Allagen verkauft, macht sich keine Sorgen um die Preise, sondern höchstens, dass der Veterinär verbieten könnte, dass die Tiere (auch geschlachtet) den Hof verlassen. Wever: „Dann müsste das Weihnachtsessen verschoben werden.“ Einige Kollegen versuchten dem zu entgehen, indem sie ihre Geflügel bereits jetzt schlachten.
Gänse sind keine Stalltiere
Das aber ist für den Bauern aus Hamm keine wahre Option: „Sein Schlachttermin liege immer um den 20. Dezember, so dass die Weihnachtsgänse frisch auf den Tisch kommen. Nicht vorstellen möchte er sich auch, sein Geflügelvieh im Stall unterbringen zu müssen, „denn Gänse sind eigentlich Weidetiere“.