Sundern. 390 Dateien mit kinderpornografischen Bildern und intime Aufnahmen hilfloser Menschen belasten Sunderner schwer.
Der Hinweis auf den Angeklagten kam aus den USA. Den dortigen Ermittlern war der Sunderner aufgefallen, da er aus dem Internet kinderpornografische Bilder heruntergeladen haben soll. Ihre Erkenntnisse wurden den deutschen Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt. Daraufhin erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Tatverdächtigen in Sundern.
Hier wurde die Polizei im Februar dieses Jahres fündig, indem sie nicht nur eine enorme Anzahl von 390 Dateien mit kinderpornografischen Bildern fand, sondern darüber hinaus die in seinem Handy gespeicherten Fotos von alten, pflegebedürftigen, teils dementen Leuten, die in einem Altenheim untergebracht waren. Der Angeklagte fotografierte zum Beispiel das Wechseln von Windeln und andere ähnliche Situationen.
Der Vorwurf der Staatsanwältin vor dem Schöffengericht demzufolge: Besitz kinderpornografischer Schriften (Bilder) und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Der Sunderner hatte in der Tatzeit innerhalb von vier Jahren als Sozialassistent in einem Arnsberger Altenheim gearbeitet und seine Stellung zu diesen verwerflichen Taten genutzt.
Alkoholismus und Depressionen
Sein Verteidiger erklärte, dass sein Mandant die Vorwürfe einräumt und sie bereut. Er leide an Alkoholismus und Depressionen und habe soziale Anpassungsschwierigkeiten. Er bemühe sich, gegen seine Krankheiten anzugehen und werde ab Oktober bei der LWL-Klinik in Warstein eine Therapie beginnen. Nach der Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin ihre Vorwürfe bestätigt und wertete das Geständnis, seine Erkrankungen und dass er sich selbst erfolgreich um einen Therapieplatz bemüht hatte als positiv für den Angeklagten. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. „Die Verurteilung wird dem Angeklagten zur Warnung dienen“, glaubte sie.
+++ Bauarbeiten am Damm in Amecke +++
Das Schöffengericht aber sah die Verfehlungen etwas kritischer: Es verurteilte den Angeklagten wegen der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, eine Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, da sie mehr als zwei Jahre ausmacht.
In seiner Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende Richter dem Sunderner den Spiegel vor: Er sprach von Verwerflichkeit den ihm anvertrauten, hilflosen alten Menschen gegenüber: „Ein solches Vorgehen ist abartig und zutiefst verwerflich.“ Hinsichtlich des Herunterladens der kinderpornografischen Bilder: „Durch ihr Verhalten tragen sie dazu bei, dass Kinder sexuell missbraucht werden. Diese durchleben Traumata und sind meist für ihr ganzes Leben geschädigt“, zeigte sich der Vorsitzende Richter empört.