Sundern. Zwei „Schädlingsbekämpfer“ standen in Arnsberg vor Gericht – Betrug war ihnen aber nicht nachzuweisen, das Verfahren wurde eingestellt
Wegen Betruges hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg zwei Männer aus Dortmund angeklagt. Die beiden Männer, 27 und 30 Jahre alt, waren im November 2019 als Schädlingsbekämpfer für einen Sunderner auf dessen Bestellung über eine Zeitungsanzeige tätig geworden. Sein Dachboden sollte so präpariert werden, dass der dort hausende Marder keinen Zugang mehr haben konnte.
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Weil ihre Arbeit keinen Erfolg gebracht hatte, erstattete der Auftraggeber Anzeige. Er hatte für die nutzlose Arbeit 1163 Euro bezahlt. Der Staatsanwalt warf den Angeklagten vor, weder eine entsprechende Ausbildung noch ein Gewerbe gehabt zu haben. Die beiden Verteidiger widersprachen der Anschuldigung. Der 27-Jährige, ein Afrikaner mit Abitur, sei von seinem Auftraggeber zu einer Ausbildung als Schädlingsbekämpfer zu einem Lehrgang nach Regensburg geschickt worden und seitdem als solcher tätig. Der 30-Jährige, heute arbeitslos, war sein Gehilfe. Zudem könne man den Angeklagten keinen Betrug vorwerfen, da sie nicht für sich, sondern für einen Auftraggeber gearbeitet haben. Die Rechnungen für ihre Tätigkeiten gingen immer an ihn. Sie seien jeweils von der Zentrale angerufen worden, welche Summe bei dem Kunden zu kassieren war. „Die Ausführenden erhielten lediglich 20 Prozent der Kosten. Sie waren mit ihrem Zertifikat geeignet, solche Arbeiten auszuführen. Sie arbeiteten weisungsgebunden“, so einer der Verteidiger.
„Geringe Schuld“
Dieses, die Angeklagten zumindest teils entlastende Dokument, konnte der 27-Jährige dem Gericht auf Nachfrage jedoch nicht vorweisen. „Ich habe das Zertifikat verloren“, gab er an. Beide Angeklagten sind als Schädlingsbekämpfer nicht mehr tätig. Man habe zu wenig verdient, aber sehr viel Ärger gehabt. Dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren gegen ihre Mandanten einzustellen, kam das Gericht mit Einverständnis des Staatsanwaltes wegen geringer Schuld nach.