Arnsberg. Ein 24-Jähriger hat zwei Smartphones zum Kauf angeboten, die nicht existieren. Diese Trickserei bringt ihm ein Jahr Haft. Mehr dazu hier

Für eine Betrugssumme von 400 Euro muss ein 24-jähriger gelernter Landschaftsgärtner eine Haftstrafe absitzen. Vor dem Amtsgericht warf der Staatsanwalt dem seit einiger Zeit schon arbeitslosen Mann Betrug in zwei Fällen vor.

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Der Angeschuldigte beabsichtigte, sich durch die Begehung von Betrugstaten eine dauerhafte Einnahmequelle nicht unbeträchtlichen Umfanges zu verschaffen. Er verkaufte im Januar dieses Jahres über Internet in zwei Fällen je ein Mobiltelefon von Samsung jeweils zu 200 Euro. Dabei habe er nie vorgehabt, so der Staatsanwalt, den Käufern Eigentum an den Geräten zu verschaffen. Die Geschädigten überwiesen den Kaufpreis auf das Bankkonto des Angeklagten. Eine Lieferung der Telefone erfolgte nicht, denn sie existierten nicht. Die vom dem geschädigten Zeugen erstattete Anzeige führte jetzt zu dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Gegen den Vorwurf hatte der Arnsberger nichts entgegenzusetzen. Die erdrückenden Fakten ließen keinen anderen Schluss zu.

Versuch der Verteidigung scheitert

Die vom Anklagevertreter beantragte Freiheitsstrafe von einem Jahr wollten der 24-Jährige und sein Verteidiger zur Bewährung ausgesprochen haben. Diesem Antrag widersprach der Staatsanwalt vehement. „Ein 24-jähriger, gesunder Landschaftsgärtner, der seit längerer Zeit arbeitslos ist, kann mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht rechnen. Was spricht dagegen, dass sie eine der viel gefragten Arbeitsstellen in diesem Beruf antreten? Ich beantrage die Freiheitsstrafe von einem Jahr, ohne Bewährung zu verhängen.“ Das Gericht schloss sich der Meinung und dem Antrag des Staatsanwaltes an und verhängte die Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.