Sundern. Der geplante Ferienpark in Amecke hat am Dienstagabend ein weiteres Mal die lokale Politik beschäftigt. Es ging dabei um eine Vorkaufssatzung.
Der geplante Ferienpark in Amecke hat am Dienstagabend ein weiteres Mal die lokale Politik beschäftigt. Im Ausschuss für Planung und Nachhaltigkeit ging es dabei um eine Vorkaufssatzung.
Die Ausschussmitglieder gaben eine Empfehlung an den Stadtrat ab, in seiner nächsten Sitzung die „Satzung der Stadt Sundern (Sauerland) über ein gemeindliches Vorkaufsrecht für den Bereich „Ferienpark Amecke“ nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB)“ zu beschließen. So behält die Stadt die „Lufthoheit“ über das Areal, denn: Zur Sicherung der Bauleitplanung und Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele für den Ortsteil Amecke bestehe ein erhebliches Interesse am Eigentumserwerb an Grundstücken, so die Verwaltung. Der Erlass einer Vorkaufssatzung schaffe die Grundlagen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes an bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung.
Mit seinem Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 26 „Ferienhausanlage Amecke (Neuaufstellung)“ hatte der Rat der Stadt Sundern bereits im April 2020 den Grundstein gelegt, um die Anzahl an Ferienhäusern wenn nötig deutlich reduzieren zu können (wir berichteten).
Außerdem berichtete Stadtförster Holger Dreeskornfeld den Ausschussmitgliedern über Angebote und Aktivitäten der Initiative „WaldLokal“.