Sundern/Arnsberg. Der Prozess gegen eine vermeintliche Drogenbande aus Sundern am Landgericht neigt sich dem Ende.

Der Strafprozess wegen bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor dem Landgericht geht am Samstag, 13. März, zu Ende. Nach dem neunten Verhandlungstag werden Urteile für vier der anfänglich sechs Angeklagten gesprochen. Zwei Verfahren sind abgetrennt worden.

Schon zu Prozessbeginn räumten die Angeklagten die Vorwürfe von Staatsanwältin Sarah Korves ein, stritten jedoch die straferhöhende Variante der Bande ab. Sie hätten für sich allein gehandelt. Lediglich die beiden 31- und 28-jährigen Angeklagten gestanden eine Zusammenarbeit. Die anderen seien Randfiguren gewesen, erklärten die Verteidiger. Sie hätten von den hohen Gewinnen kaum profitiert.

Nur Randfiguren?

Auch die Gewerbsmäßigkeit wurde infrage gestellt. Dann nämlich müsse man auf längere Dauer einen höheren Gewinn erzielen, was bei den vier Randfiguren nicht der Fall gewesen sei. Die Rechtsanwälte wiesen auch auf die lange U-Haft hin, in der drei der Angeklagten seit über einem Jahr sitzen. Einer der Haupttäter ist schwer krank und soll in der Haft nicht krankheitsgemäß behandelt worden sein.

Alle sechs Angeklagten waren drogenabhängig und finanzierten mit dem Dealen ihre Sucht. Diese wurde von einem Sachverständigen, Facharzt für Psychiatrie, attestiert. Alle seien für ihre Taten voll verantwortlich. Für die Haupttäter befürwortete er die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Dadurch ergäben sich Möglichkeiten zur ständigen Abstinenz. https://www.wp.de/staedte/sundern/drogenbande-sundern-gericht-verschiebt-siebten-prozesstag-id231520985.html

Abgesprochene Rollen

In ihrem Plädoyer blieb die Staatsanwältin bei ihrer rechtlichen Würdigung der Banden- und Gewerbsmäßigkeit für alle vier Angeklagten: „Jeder hatte eine abgesprochene Rolle. Das Ziel war der illegale Verkauf in dem von ihnen aufgebautem Markt. Das eingenommene Geld floss in eine gemeinsame Kasse.“ Sie beantragte für die beiden Haupttäter sieben bzw. sechs Jahre Freiheitsstrafe. Man könne am unteren Level der Strafzumessung bleiben, weil die Täter allesamt ohne Vorstrafen und geständig seien. Außerdem wurden nie Gewalt oder Drohungen angewandt. Für die beiden anderen Angeklagten beantragte Sarah Korves ein Jahr und zehn Monate bzw. ein Jahr und acht Monate jeweils zur Bewährung. Für sie soll, im Gegensatz zu den Haupttätern, keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden. Zu ihren Gunsten könne man die ersichtliche Reue und Einsichtigkeit werten. Einer der beiden habe zur Aufklärung beigetragen und andere Straftäter aus diesem Milieu benannt.

Verteidiger einverstanden

Die Verteidiger zeigten sich mit der geforderten Strafhöhe einverstanden, blieben aber dabei, dass ihre Mandanten nicht bandenmäßig gehandelt hätten. Abschließend wurden von ihnen die angeblich zu hohen Gutachterkosten bemängelt. Sie regten eine Überprüfung an.