Sundern/Arnsberg. Der Prozess gegen die Drogenbande aus Sundern weckt großes Interesse, vor allem Verwandten und Freunden der Angeklagten.

Schon vor Beginn des zweiten Prozesstages gegen die Sunderner Drogenband gab es vor dem Landgericht Arnsberg Palaver:

Der große Schwurgerichtssaal war zu klein, um die zum Teil von weit angereisten interessierten Bekannten beziehungsweise Angehörigen der sechs Angeklagten aufnehmen zu können. Coronabedingt gab es nur relativ wenige Plätze. Es befanden sich zusätzlich einige Leute im Saal, die den Prozess im Stehen verfolgen wollten. Diese wurden von den Wachtmeistern herauskomplimentiert, was nicht ohne verbalen Streit erfolgte.

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Drei in U-Haft

Angeklagt sind fünf Männer aus Sundern und einer aus Dorsten. Der Anklagevorwurf der Staatsanwältin:

Bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Angeklagten – drei von ihnen sitzen zurzeit in Untersuchungshaft – sollen zu einer Bande gehört haben, die im großen Umfang Drogen gefertigt, gekauft und gewinnbringend verkauft haben. Nach längerer verdeckter Überwachung durch die Polizei erfolgten im Februar dieses Jahres die Festnahmen und Wohnungsdurchsuchungen. Man fand erhebliche Mengen verschiedenster Drogen oder Mittel zur Drogenherstellung. Zusätzlich wurden Messer, Schusswaffen, Feuerwerkskörper, Mobiltelefone und eine Feinwaage sichergestellt.

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Fünf wollen aussagen, einer wehrt sich

Nach einem Rechtsgespräch am ersten Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin der 2. Großen Strafkammer den Angeklagten je nach Tatbeteiligung und erkennbarer hoher Schuld ein Verständigungsvorschlag unterbreitet. Demnach sollten zwei Angeklagte, die in der Bande weniger große Rollen spielten, mit einer Bewährungsfreiheitsstrafe davon kommen. Für die anderen Vier waren Strafhöhen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und sieben Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt worden. Die Strafhöhen sollten jedoch nur bei Ablegung eines umfassenden Geständnisses Geltung haben.

Ohne ein Geständnis und wenn die Beweisaufnahme es dann ergibt, könnten durchaus auch höhere Strafen ausgesprochen werden. Die Angeklagten mit ihren jeweils zwei Verteidigern hatten bis zum zweiten Prozesstag so dann drei Wochen Zeit, dieses „großzügige“ Angebot anzunehmen oder eben nicht.

Jetzt am zweiten Verhandlungstag sprachen sich fünf Angeklagte und ihre Verteidiger. Einer will das Angebot nicht annehmen und wehrt sich gegen den Bandenvorwurf. Ob die jetzt eine überlange der Beweisaufnahme erübrigt, steht noch nicht fest.

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27-Jähriger schildert Drogenkarriere

Einer der Haupttäter, ein 27-jähriger Sunderner, machte zunächst Angaben zu seiner Person und zu seiner Drogenkarriere. Dabei wirkte er eher schüchtern und emotional angegriffen. Mit 16 Jahren hatte er den ersten Drogenkontakt mit Cannabis. Er steigerte sich bald hinsichtlich ihrer Qualität und der Mengen. Ihm wurde früh eine schwere Krankheit diagnostiziert, die ihn depressiv werden ließ. „Die Hilfe, die ich bei Ärzten gesucht habe, bekam ich nicht“, erklärte er.

Bei der Schilderung seines Krankheitsbildes brach er mehrfach in Tränen aus. Der Angeklagte muss auch noch heute in der Untersuchungshaft Antidepressiva einnehmen.