Sundern/Münster. OVG Münster weist den HSK an, Antrag für fünf Windräder nahe Allendort zu prüfen – und zerlegt Teilflächennutzungsplan Windenergie der Röhrstadt.
Im Streit um die Ansiedlung fünf neuer Windenergieanlagen (WEA) an der Ortsteilgrenze zwischen Allendorf und Amecke hat das Oberverwaltungsgericht Münster dem Hochsauerlandkreis Hausaufgaben gestellt – und die Sunderner Verwaltung „abgewatscht“. Und das, obwohl in der vergangenen Woche eigentlich gar nicht verhandelt werden sollte...
Doch nun trudelte ein Brief des OVG in Meschede ein: Das Oberverwaltungsgericht hat den Hochsauerlandkreis – mit heute (Montag) zugestelltem Urteil verpflichtet, „über den Antrag eines Vorhabenträgers, ihm einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen nahe dem Sorpesee zu erteilen, neu zu entscheiden“, heißt es darin.
Auch interessant
Versuchen wir doch einmal, das Juristendeutsch verständlicher zu machen. Mit „Vorhabenträger“ ist der Cuxhavener Windenergie-Projektierer „PNE“ gemeint.
Grundsätzlicher Konflikt
Der 8. Senat des OVG hat
offen gelassen, ob das Instrument der Befreiung wegen seines Ausnahmecharakters für Einzelfälle im vorliegenden Fall überhaupt geeignet ist, den grundsätzlichen Konflikt zwischen Flächennutzungsplanung und Landschaftsschutz zu lösen oder ob nicht stattdessen der Landschaftsplan hätte geändert werden müssen.
Das OVG hat Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das könnte Jahre dauern.
Die Nordlichter hatten schon 2016 in Erwägung gezogen, nahe der Grenze zum Märkischen Kreis, zwischen Allendorf und Neuenrade, fünf WEA zu errichten – und beim HSK einen Vorbescheid beantragt. Wichtig für den weiteren Verlauf des Verfahrens: Bei dem avisierten Areal nahe Allendorf handelt es sich nicht um eine im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesene Konzentrationszone für Windenergie. Nachdem der Kreis den Antrag der Firma PNE abgelehnt hatte, klagten die Cuxhavener beim Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg – die Arnsberger Verwaltungsrichter verpflichteten Ende 2018 die Kreisverwaltung, den beantragten Vorbescheid zu erteilen, der Fall ging in die nächsthöhere Instanz. „Das VG-Urteil hat der 8. Senat des OVG nun teilweise geändert – „in einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, der eine Telefonkonferenz mit den Beteiligten vorausgegangen war“, heißt es in dem Brief aus Münster weiter.
Inhalt des neuen Urteils lässt aufhorchen
In Corona-Zeiten nichts Ungewöhnliches; viel mehr lässt der Inhalt des neuen Urteils aufhorchen:
Zur Begründung hat der Senat u.a. ausgeführt: Zwar sollten die geplanten fünf Windenergieanlagen außerhalb der drei Sunderner Konzentrationszonen errichtet werden, die im „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ der Stadt Sundern ausgewiesen sind; der Plan hindere aber nicht, WEA außerhalb dieser Konzentrationszonen zu errichten – „weil er nicht umsetzbar und damit unwirksam ist“. Aus landschaftsschutzrechtlichen Gründen könnten im ganz überwiegenden Teil der drei Konzentrationszonen keine WEA errichtet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde des HSK habe während der Planaufstellung mehrfach in detaillierten, differenzierten und plausiblen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass zum Schutz des Landschaftsbildes im Wesentlichen keine Befreiungen für Windenergieanlagen in Betracht kämen. Sie habe demgegenüber in Aussicht gestellt, Befreiungen für fünf andere Bereiche (u.a. dort, wo die Firma PNE ihre Anlagen errichten wolle) zu erteilen. Die Stadt Sundern habe diese Stellungnahmen nicht mit überzeugenden Argumenten entkräftet.
Soll heißen: Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Sundern ist quasi „für die Tonne“.
Urteil garantiert Bau der WEA nicht
Das Urteil bedeutet übrigens nicht, dass die fünf WEA nun in jedem Fall errichtet werden dürfen. Vielmehr muss der Hochsauerlandkreis über den Antrag neu entscheiden und dabei auch Aspekte prüfen, zu denen der Vorhabenträger noch Unterlagen vorlegen muss. „Das werden wir tun“, sagt HSK-Sprecher Martin Reuther auf Anfrage, über den Zeitraum könne man derzeit aber keine Angaben machen.