Arnsberg/Sundern. . Zehn Jahre sind um, noch immer dreht sich kein Windrad in Sundern. Und nun erklärt das Verwaltungsgericht den Flächennutzungsplan als fehlerhaft?

„Die Städte ­können einem leid tun!“ schickte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, Reiner Gießau, gestern seinem Abschluss-Statement in der öffentlichen Verhandlung voraus. Am Nachmittag kam dann das Urteil: Der Klage der Firma PNE wird stattgegeben, der Kreis muss nun dem Cuxhavener Projektierer einen emissionsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung von fünf Windkraftanlagen erteilen, sie liegen westlich von Allendorf an der westlichen Grenze zu Neuenrade. Der Kreis hatte dies abgelehnt. Vermutlich wird es nun in die nächste Instanz gehen, sieht auch der Richter den Fortgang.

Kläger und Beklagte recht nah

Vor Gericht waren sich gestern Kläger und Beklagte recht nah, denn in den Fokus rückte vor allem die Ausweisung von Vorrangzonen bei der Stadt Sundern, insbesondere die an der Hellefelder Höhe: „Dort ist der Knackpunkt“, so Richter Gießau. Er kritisierte dabei auch die Bezirksregierung Arnsberg, denn dort habe man letztlich der Stadt Sundern die Genehmigung für die am 2. Februar 2017 beschlossene Vorrangzone erteilt und Sundern zudem im weiteren Streit mit dem HSK den Rücken gestärkt, während die Untere Landschaftsbehörde des HSK immer bei ihrer Ablehnung einer Befreiung vom Landschaftsschutz geblieben sei: „Sundern sieht, dass die Befreiungslage objektiv gegeben ist“, so der Richter und fügte ein „Jaaaa“ mit vielen Fragezeichen hinzu.

RP bekennt keine Farbe

In diesem Fall seien das Naturschutzgebiet an der Hellefelder Höhe und die Vorrangzone der Stadt Sundern fast identisch. Besser, so Richter Gießau, wäre eine vorherige Einigung auf Planungsebene gewesen. „Letztlich hat aber die Bezirksregierung nicht Farbe bekannt. Denn bis heute ist nicht mehr passiert.“ Dem stimmte auch die Vertreterin des HSK, Gerlinde Stratmann, zu. Bisher habe es kein Entlassverfahren gegeben.

Das habe zu einer besonderen Situation geführt, die man auf Planungsebene hätte regeln müssen.

Geeignete Fläche

Die Kernfrage sei: „War das überhaupt eine geeignete Fläche?“ Ob die Flächen auch substanziell seien, möchte Richter Gießau nicht beantworten: Sie ­lägen noch in der Gesamtbreite zwischen vier und sechs Prozent der städtischen Flächen. Man müsse im Stadtgebiet Sundern aber Besonderheiten sehen, man befinde sich in den Randbezirken stets in der Nähe von Naturschutzgebieten, so Gießau. Die Vertreter der PNE um Prof. Ewert legten den Finger in die Wunde, ob nicht schon vorab klar war, dass dort keine Windkraftanlagen möglich sind. Dem widersprach der Rechtsanwalt der Stadt, Dr. Pauli, heftig und führte vor allem das jahrelange minutiöse Verfahren der Stadt sowie das Mediationsverfahren mit dem Kreis an. Richter Gießau zum Schluss: „Das Ergebnis kann dann nur unbefriedigend sein.“ Zum Verfahren zog er auch die vier noch anstehenden Klagen zu Anlagen an der Hellefelder Höhe hinzu.

Mehr zum Thema unter www.wp.de/sundern