Kreuztal/Hilchenbach. . Polizeieinsätze solchen Ausmaßes sind selten: Drei Tage lang haben Beamte der Siegener Kreispolizeibehörde mit schwerem Gerät zwei Unternehmen an fünf Standorten in Kreuztal und Hilchenbach durchsucht. Die Beamten gingen dem “Verdacht eines Umweltdelikts“ nach.
Der Einsatz begann am Dienstag in Lützel. Mit Gabelstapler, Bagger, Lkw und Transportern rückten die Polizisten auf dem Betriebsgelände eines Recyclingunternehmens an. Zeitweise begleitet wurden sie von einem Zeugen, der den Beamten Hinweise gab, wo der Bagger graben sollte. Wonach, mochte der Pressesprecher der Polizei nicht mitteilen. Äußerst wortkarg gab sich am Donnerstag auch Oberstaatsanwalt Johannes Daheim: Es bestehe der „Verdacht eines Umweltdelikts“. Dazu seien „an verschiedenen Stellen Bodenproben entnommen“ worden.
Firmen sollen schadstoffhaltige Abfälle vergraben haben
Schadstoffhaltige Abfälle hätten die Unternehmer vergraben, soll der Zeuge behauptet haben. Gefunden wurde nichts — ob das Erdreich zum Beispiel dennoch kontaminiert ist, wird nun im Labor ermittelt. Nach dem Einsatz in Lützel rückte der Tross am Mittwoch und Donnerstag in Dahlbruch an, wo das Unternehmen eine Betriebsstätte am Bahnhof hat, in Allenbach, wo die Firma eine Werkstatt am Bahnhof und einen Lagerplatz auf dem Gelände der früheren Filzfabrik hat, sowie in Kredenbach auf dem Grundstück eines Altfahrzeug-Verwerters.
Überraschend kam die Aktion für die Betroffenen nicht: Der Zeuge, der die Anzeige erstattet hatte, war nach Informationen der Funke-Mediengruppe einer von drei ehemaligen Beschäftigten der Recyclingfirma, die Stahl und Schrott verschoben haben sollen und deshalb entlassen worden waren; ob der gegen sie geführte Strafprozess abgeschlossen ist, war am Donnerstag nicht zu erfahren. Bereits im Januar war einer der Unternehmer erstmals mit einem Durchsuchungsbeschluss konfrontiert worden, der dann aber nicht vollzogen wurde.
Zu Beginn der Aktion hatte der leitende Polizeibeamte verfügt, dass der Betrieb an allen fünf Standorten für die Dauer des dreitägigen Einsatzes eingestellt werden müsse. Diese Verfügung hob die Staatsanwaltschaft im Laufe des Dienstags wieder auf; seitdem konnten die Firmen ihre Arbeit teilweise fortführen. Sie erwägen wegen der Stilllegung Regressforderungen.