Siegen. . Die Polizei hat bisher keine Erklärung dafür, wie es zu dem tragischen Unfall am Montagabend am Siegener Bahnhof kommen konnte, bei dem ein 36-jähriger Mitarbeiter einer Kölner Reinigungsfirma von einem Güterzug erfasst wurde und dabei sein Leben verlor. Die Deutsche Bahn schweigt bislang zum Unfallhergang.
Der Mann war nach getaner Arbeit zu Fuß zwischen zwei Gleisstrecken vermutlich auf dem Heimweg, als ihn ein Güterzug erfasste. Der 36-Jährige war erst eine Woche bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Er verstarb noch am Unfallort. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zwischen den Gleisen verläuft ein begehbarer Streifen und dass die Reinigungskräfte abseits der Bahnsteige unterwegs sind, ist zunächst einmal nicht ungewöhnlich. Ein Sprecher des Eisenbahnbundesamtes (EBA) bestätigte auf Nachfrage, dass die Deutsche Bahn (DB) als Inhaber und Betreiber des Bahnhofs die Sicherheit gewährleisten müsse, es gebe konzerneigene Richtlinien zu korrektem Verhalten und Arbeitssicherheit.
Deutsche Bahn schweigt zum Unfallhergang
Die DB selbst wollte sich zum Unfallhergang und den Sicherheitsrichtlinien an Bahnhöfen für Mitarbeiter, auch von Drittfirmen, aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht äußern.
Das 36-jährige Opfer hatte nach Polizeiangaben einen Zug der Hessischen Landesbahn (HLB) gereinigt. Entgegen erster anderslautender Berichte war der Beschäftigte nicht beim Verlassen dieses HLB-Fahrzeugs getötet worden. Die Schulung zu Eisenbahnbetriebslehre und Gefahren, also wie, wann und wo Gleise gequert werden dürfen, obliege innerhalb der Betreiberverantwortlichkeit der DB, wie eine HLB-Sprecherin sagte.
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Lokführer machte sofort Notbremsung
Die Siegener Kriminalpolizei vermutet, dass sich der Mann auf seinem Weg zwischen den Gleisen nach etwas bückte und mit dem Oberkörper über die Gleisstrecke geriet, wo er vom in diesem Moment passierenden Güterzug erfasst wurde. Der Lokführer habe sofort eine Notbremsung eingeleitet, vergebens. Warum der Mann den nahenden Zug nicht sah, hörte oder spürte, ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen.
Laut Kripo kein Suizid
Auch die Deutsche Bahn als Eigentümer ist laut Eisenbahngesetz in der Pflicht, Unfälle auf ihrem Terrain zu untersuchen und aufzuarbeiten. „Eine Vermutung war, dass das Opfer Musik über Kopfhörer hörte, das hat sich aber nicht bestätigt“, erklärt ein Polizeisprecher. Möglich sei auch, dass ein anderer vorbeifahrender Zug Geräusche und Vibrationen erzeugt habe und das Opfer diesen Zug nicht bemerkte. Die Untersuchungen dazu dauern an. Suizid konnte nach Angaben des Kripo-Sprechers ausgeschlossen werden.