Kreuztal. . Das Landgericht Düsseldorf hat in erster Instanz die Klage der Stadt Kreuztal gegen die frühere WestLB positiv entschieden. Das bedeutet zunächst die komplette Rückabwicklung der im Jahr 2007 abgeschlossenen acht Derivatgeschäfte. Doch ist damit zu rechnen, dass der Rechtsnachfolger der WestLB in die zweite Instanz gehen wird.

Insgesamt hatten die Verträge laut Pressesprecher Dr. Thönnissen einen „negativen Marktwert“ von inzwischen 25,5 Millionen Euro erreicht. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Klagebegründung, wie sie von Dutzenden von Kommunen aus NRW bereits erfolgreich durchgesetzt wurde. Auch einer Forderung der Stadt Kreuztal auf Zahlung von 419.000 Euro wurde stattgegeben.

Allerdings ist der Rechtsnachfolger der WestLB bislang stets in die zweite Instanz gegangen. Damit wird auch in Kreuztal gerechnet: „Das war nur ein Etappensieg“, sagte Bürgermeister Walter Kiß gegenüber unserer Zeitung. Gleichwohl freue er sich sehr, dass die Kammer des Düsseldorfer Landgerichts den Argumenten der von Kreuztal beauftragten Anwälte gefolgt sei.

Globale Konjunkturkrise stoppte positive Entwicklung

Kreuztal hatte vor sechs Jahren auf Empfehlung der WestLB-Berater vier Zinssicherungs- und vier Zinsoptimierungsgeschäfte abgeschlossen. Damit sollten die jährlichen Aufwendungen für den Schuldendienst verringert werden. Einen Vorteil von bis zu 150.000 Euro versprachen die Düsseldorfer Banker der Stadt. Doch es kam anders. Finanzielle Verwerfungen durch die globale Konjunkturkrise im Jahr 2008 stoppten die positive Entwicklung. Maßgeblich waren auf der einen Seite der gesunkene Eurokurs, auf der anderen Seite das gefallene Zinsniveau. Laut Kreuztals Kämmerer Michael Kass hätte die Stadt durch die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre denselben Effekt erzielt und Geld gespart.

Negativ verlaufen waren drei Zinsoptimierungsgeschäfte. In einem Fall waren die Verluste unwesentlich. Die größten Defizite entstanden durch einen Schweizer-Franken-Swap und einen Zins-Swap. Die entstandenen „Drohverluste“, die sich von Vierteljahr zu Vierteljahr ansammelten und deren Auszahlung die Stadt Kreuztal seit zwei Jahren verweigerte, wären am Ende der Laufzeit im Jahre 2017 fällig geworden.

Kreuztal hat keine weitere Verpflichtungen gegenüber der WestLB

Kreuztal hatte zwar anfangs 600.000 Euro Erträge generiert, danach aber ging es bergab. Kass: „Wenn wir all das gewusst hätten, insbesondere die Beratungsfehler, hätten wir kein einziges Geschäft abgeschlossen. Deshalb haben wir auf komplette Rückabwicklung bestanden.“

In der Urteilsbegründung wird festgestellt, dass Kreuztal „keine weiteren Verpflichtungen“ gegenüber der WestLB mehr habe. Auch eine Widerklage der Bank auf Zahlung von 2,8 Millionen Euro – also einbehaltenen Abschlägen – wurde abgewiesen. Denn die WestLB hätte von vornherein darauf hinweisen müssen, dass sie nicht nur als Berater, sondern auch als „Wettgegner“ aufgetreten sei.