Hamm/Siegen. . Drängeln auf der Autobahn kann teuer werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. Es ging um einen 57-jährigen Autofahrer aus Siegen. Er war auf der A1 bei Dortmund bei Tempo 131 mit nur 26 Metern Abstand hinter einem anderen Auto gefahren - auf einer Strecke von 123 Metern.

Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt festgelegt, wann Drängeln auf der Autobahn Bußgeld kostet. Autofahrer, die mehr als drei Sekunden einen zu geringen Abstand zum vorausfahrenden Wagen haben, müssen demnach zahlen. Eine entsprechende Entscheidung hat das Gericht am Donnerstag veröffentlicht. Es bestätigte damit eine in erster Instanz getroffene Entscheidung.

Im konkreten Fall war ein 57 Jahre alter Autofahrer aus Siegen zu 180 Euro Geldbuße verurteilt worden, weil er auf der Autobahn bei Tempo 131 über eine Strecke von 123 Metern lediglich 26 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhielt (Az: 1 RBs 78/13). Der Vorfall war im Bereich der Autobahn A1 zwischen dem Westhofener Kreuz und dem Kreuz Dortmund/Unna geschehen.

Zu geringer Abstand auf Autobahn ist nur "kurzzeitig" okay

Ein Verstoß gegen die Abstandsregelung kann dem Gericht zufolge mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn der Verstoß "nicht nur ganz vorübergehend" ist. Situationen, die nur kurzzeitig zu einem zu geringen Abstand führen, wie etwa das plötzliche Abbremsen oder ein Spurwechsel eines vorausfahrenden Wagens, sind demzufolge keine schuldhafte Pflichtverletzung.

Die Frage, wann eine Unterschreitung des Abstands nicht nur vorübergehend ist, sei in erster Linie nach ihrer zeitlichen Dauer zu beantworten, entschied das Gericht. Bei einer Unterschreitung von mehr als drei Sekunden liege kein kurzfristiges Versagen mehr vor. Von einem Fahrer sei zu verlangen, dass er innerhalb von drei Sekunden handele, um den Sicherheitsabstand wieder zu vergrößern.

Für schnell fahrende Fahrzeuge wurde die 140-Meter-Regelung festgelegt. Denn wer 140 Meter in weniger als drei Sekunden zurücklege, überschreite die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 Kilometer pro Stunde deutlich. Deswege müsse er den geforderten Mindestabstand auch schnell wiederherstellen. (dpa)