Freudenberg/Wilnsdorf. . Das Landgericht Düsseldorf hat die von der Stadt Freudenberg und der Gemeinde Wilnsdorf mit der früheren WestLB abgeschlossenen Zinswettgeschäfte faktisch annulliert. Ein Teilerfolg für das Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein. Die Entscheidung in dem Verfahren der Stadt Kreuztal steht hingegen noch aus.

Das Landgericht Düsseldorf hat die von der Stadt Freudenberg und der Gemeinde Wilnsdorf mit der früheren WestLB abgeschlossenen Zinswettgeschäfte faktisch annulliert. Beide Kommunen wurden von weiteren Zahlungsverpflichtungen befreit. Damit haben zwei der drei klagenden Kommunen aus dem Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein vor der 8. Zivilkammer zumindest einen Teilerfolg erzielt. Die Entscheidung in dem von der Stadt Kreuztal angestrengten Verfahren steht dagegen noch aus.

Freudenberg und Wilnsdorf hatten gegen die frühere WestLB geklagt, weil sich die einstmals in der Hoffnung auf finanzielle Entlastung abgeschlossenen Geschäfte negativ entwickelten. Geltend gemacht wurde unter anderem eine Falschberatung. Denn die WestLB habe nicht nachdrücklich auf die mit den Zinswettgeschäften verbundenen Risiken hingewiesen.

Zinsvorteile versprochen

Am Donnerstag erging das erstinstanzliche Urteil, das allerdings auch beinhaltet, dass Freudenberg und Wilnsdorf noch Zahlungen zu leisten haben aus „anzurechnenden Vorteilen“. Das sind im Falle Freudenbergs 448.397 Euro und für Wilnsdorf 243.447 Euro. Während Freudenberg fünf Prozent der Prozesskosten tragen muss, erklärte das Gericht diese im Falle der Gemeinde Wilnsdorf für „gegeneinander aufgehoben“.

Freudenberg hatte gegen die Entwicklung von drei so genannten CHF-Swaps geklagt – Wettgeschäften mit einem Gesamtvolumen von 13 Millionen Euro, die auf der Basis des Schweizer Franken abgeschlossen wurden. Bestehende Grundgeschäfte in dieser Größenordnung wurden zumindest eingesetzt.

Ausgehend von einem aus Euro-Sicht günstigen Wechselkurs waren der Stadt Zinsvorteile versprochen worden. Doch spätestens nachdem die Schweiz den bis dahin variablen Wechselkurs an den Euro kettete, war kein Gewinn mehr zu machen. Im Gegenteil: Es liefen Zahlungsverpflichtungen auf, die Freudenberg und Wilnsdorf verweigerten.

Wilnsdorf hatte mit der damaligen WestLB vier Swap-Geschäfte abgeschlossen, denen Verbindlichkeiten von 18 Millionen zugrunde lagen. Kämmerer Ulrich Berghof sagte gegenüber dieser Zeitung in einer ersten Stellungnahme, dass er das Urteil nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen (die Begründung war noch nicht zugestellt) als „fair“ ansehe. Er sei „froh“ über das Urteil, das nach ersten Entscheidungen in Düsseldorf und beim Landgericht Köln allerdings auch so zu erwarten gewesen sei.

Beratung verletzt

Auch Freudenbergs Kämmerer Jörg Schrader sagte, es sei ein „Ziel erreicht“, indem die ohnehin finanziell klamme Stadt Freudenberg von Zahlungen in Zukunft befreit sei.

Geltend gemacht wurde beispielsweise von beiden Kommunen, dass die Swaps hochspekulative Geschäfte waren, die nichtig seien. Denn sie verstießen gegen das kommunal-rechtliche Spekulationsverbot.

Auch habe die Bank ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung bereits deshalb verletzt, weil sie sie nicht über den anfänglichen negativen Marktwert der Swapgeschäfte unterrichtet habe, und dies sogar vorsätzlich. (Az: 8 O 362/11 und 8 O 363/11)