Siegen. Bei Bauernprotesten in Siegen durchbrach 23-Jähriger Polizei-Absperrung, Beamter wurde verletzt: Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Die Siegener Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben gegen den Mann, der am 29. Dezember, während der Bauernproteste in der Innenstadt, eine Polizeiabsperrung mit einem Traktor durchbrochen hat (wir berichteten). Beim Versuch, seine Fahrt zu stoppen, wurde ein Polizist verletzt, bis 23-Jährige unter Einsatz von Reizgas schließlich aus der Fahrerkabine geholt wurde. Der Traktorfahrer stand unter Alkoholeinfluss.

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Laut einer Sprecherin des Siegener Amtsgerichts wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann nun gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und versuchte Sachbeschädigung vor. Die Anklage wurde dem Mann demnach bereits zugestellt.

Siegener Innenstadt bei Bauern-Protesten völlig überfüllt - Traktorfahrer will Sperre durchbrechen

Zu diesem Zeitpunkt war die Siegener Innenstadt durch landwirtschaftliche Fahrzeuge bereits völlig überfüllt, die Polizei hatte die Zufahrtsstraßen gesperrt, um die Erreichbarkeit für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge weiter zu ermöglichen. Die Protestierenden sollten zu Fuß ins Zentrum zur Kundgebung gehen. Der junge Mann fuhr im Kreisverkehr Leimbachstraße an einem querstehenden Streifenwagen vorbei durch eine Hecke, versuchte mehrfach an einem weiteren Polizeifahrzeug vorbeizukommen, das ihm immer wieder den Weg versperrte. Der Polizist (59) wurde verletzt, als der Traktorfahrer ruckartig anfuhr: Der Beamte war auf den Traktor gesprungen, um weiteres gefährliches Verhalten zu verhindern, und stürzte dadurch zu Boden.

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Laut Gericht befinde man sich nun im sogenannten „Zwischenverfahren: Der zuständige Strafrichter beim Amtsgericht prüft, ob die Anklage mit Beweismitteln und Zeugenaussagen ausreichend ist und die Anklage zugelassen wird. Dann kann das Hauptverfahren eröffnet werden.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, habe der Mann aus dem Westerwaldkreis sich den Traktor von seinem Arbeitgeber geliehen und nach seiner Festnahme seinen Führerschein abgegeben müssen, da er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe.