Siegen. Die Bezirksregierung erlaubt die Mehrklasse. Damit ist in Siegen auch die letzte Ungewissheit vor dem nächsten Schuljahr beseitigt.

Das Fürst-Johann-Moritz-Gymnasium darf im nächsten Schuljahr vier 5. Klassen bilden. Die Bezirksregierung habe der Stadt Siegen die Mehrklasse erlaubt, sagte Schuldezernent Andree Schmidt dieser Zeitung auf Anfrage.

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Am FJM waren 104 Kinder angemeldet worden. Wenn es bei der Dreizügigkeit geblieben wäre, hätten höchstens 93 Kinder aufgenommen werden dürfen. Umgekehrt sind in dem für eine Übergangszeit vierzügige Gymnasium am Löhrtor so viele Plätze frei geblieben, dass dort nur drei Klassen gebildet werden können. Die Zahl der Anmeldungen war von 132 auf 94 zurückgegangen, gleichzeitig verzeichnet das Gymnasium in der Nachbargemeinde Wilnsdorf 14 Anmeldungen von Siegener Kindern, die überwiegend die vierten Klassen der Grundschule Kaan-Marienborn besuchen - im Einzugsbereich des Löhrtor-Gymnasiums.

Eine Realschule bleibt in Siegen übrig

Mit der aktuellen Entscheidung ist das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen in Siegen abgeschlossen. Vorher schon hatte die Realschule Am Oberen Schloss die Genehmigung bekommen, auch mit weniger als den 50 mindestens erforderlichen Anmeldungen zwei 5. Klassen zu bilden. Die beiden Gesamtschulen Schießberg und Rosterberg bilden vier, Bertha-von-Suttner-Gesamtschule und Gesamtschule Eiserfeld fünf 5. Klassen. Am Gymnasium Auf der Morgenröthe werden drei 5. Klassen gebildet. Die Realschule Auf der Morgenröthe und die Achenbacher Hauptschule verfehlten erneut die nötigen Mindestzahlen; dort wird es im nächsten Jahr nur noch die Klassen 7 bis 10 geben.

Schuldezernent Andree Schmidt: Mit der Errichtung der Gesamtschule Auf dem Schießberg zum Schuljahr 2016/2017 und der Gesamtschule Am Rosterberg dann zum Schuljahr 2023/2024, ist es der Stadt Siegen gelungen, die Anzahl der Schulplätze in der Schulform Gesamtschule so zu erhöhen, dass alle dort angemeldeten Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz erhalten können. Dem entscheidenden Elternwillen, der zum zweiten Mal in Folge merklich vom per Bürgerentscheid festgestellten Bürgerwillen abweicht, können wir erfreulicherweise Rechnung tragen.“

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