Siegen-Wittgenstein. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat nach Ansicht des Schulministeriums Teile der Inklusionspauschale falsch verwendet – und soll nun zurückzahlen.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein muss fast 875.000 Euro Inklusionspauschale an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzahlen. Der Kreistag soll in seiner nächsten Sitzung einem entsprechenden Vergleichsentwurf des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB NRW) zustimmen, wie einer Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist.

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Es geht dabei um die Finanzierung des Integrationshelfer-Pools an der Freien Christlichen Schule Siegen. Mit einem Schreiben vom 8. März 2022 habe das MSB dem Kreis mitgeteilt, dass der Landesrechnungshof diese Verwendung nach einer Prüfung als nicht zulässig eingestuft habe. Die Inklusionspauschale könne nur an öffentlichen Schulen eingesetzt werden – die Freie Christliche Schule befindet sich aber in freier Trägerschaft.

Die Rückzahlungsverpflichtung des Kreises gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Verwaltung darüber informiert wurde: also ab dem 8. März 2022. Vorher war keine Beanstandung erfolgt.

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