Siegen. Siegen-Wittgensteins Kreisverwaltung sieht vor allem die Südwestfalen-IT in der Pflicht: Rechtsansprüche könnten auch die Städte und Gemeinden stellen.

Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein rechnet nicht damit, dass gegen sie Schadensersatzansprüche wegen des Cyberangriffs geltend gemacht werden. Diese seien „schwerlich vorzutragen und zu beweisen“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Linken, die jetzt dem Ausschuss für Finanzen, Bau und Digitalentwicklung vorgelegt wird.

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„Bisher sind keine Rechtsansprüche Dritter geltend gemacht worden.“ Sollte dies noch gesehen, erfolge ein „intensiver Dialog“ mit der Kommunalversicherung. Die Südwestfalen IT (SIT) dagegen setze sich „intensiv mit der Thematik auseinander“. Sie könne mit Rechtsansprüchen der Städte und Gemeinden, die Träger dieses Zweckverbandes sind, weiter Kunden und von Dritten konfrontiert werden. „Dort sind die Rechtsbeziehungen komplexer.“

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Deutlich macht die Verwaltung, dass sie sich bereits vor dem Cyberangriff auf etwaige IT-Notfälle vorbereitet habe. Wie die SIT vorgebeugt habe, solle sie selbst „in einer der nächsten Ausschusssitzungen“ berichten. „Die SIT ist als IT-Dienstleister verantwortlich für die Sicherheit der Rechenzentren und der dort verankerten Infrastruktur.“

Bürger haben ihr Geld bekommen

Der Kreis selbst habe Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld und Wohngeld durchgehend weitergezahlt, erklärt die Verwaltung auf eine weitere Frage der Linken. Die Zahlungen seien als Abschläge vorläufig geleistet worden. Daten, die vor dem 18. Oktober gespeichert worden seien, seien erhalten geblieben, „teilweise“ sogar Daten bis zur Entdeckung der Cyberattacke am 29. Oktober. „Erheblicher Arbeitsaufwand“ werde durch die nachträgliche Digitalisierung der seit dem 29. Oktober analog bearbeiteten Vorgänge entstehen

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