Siegen. Immer wieder werden Brandsätze in Wohnungen geschleudert. Der mutmaßliche Mehrfach-Brandstifter soll eine krankhafte seelische Störung haben.

Ein 54-Jähriger soll mit selbstgebauten Molotow-Cocktails gezielt Mehrfamilienhäuser im Kreuztaler Raum in Brand gesetzt haben. Der Täter schlug dabei immer nachts zu. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass es sich bei dem Angeklagten, um den lange gesuchten Mehrfach-Brandstifter handelt. Laut Anklageschrift habe der gebürtige Siegener im Frühjahr gleich mehrere vorsätzliche schwere Brandstiftungen im Kreuztaler Raum begangen und dabei auch die akute Gefährdung von Menschenleben billigend in Kauf genommen. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten.

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Dem Angeklagten wird vorgeworfen in der Nacht zum 30. Januar aus verschiedenen Materialien einen sogenannten „Molotow-Cocktail“ gebaut, die Lunte angezündet und diesen kurz vor fünf Uhr morgens (4.40 Uhr) in ein Mehrfamilienhaus geworfen zu haben. Das brennbare Gemisch verteilte sich mit Zerbersten der Flasche und setzte dabei den Innenbereich des Hauses in Brand. Zum Tatzeitpunkt schliefen die meisten Hausbewohner noch, konnten sich aber rechtzeitig vor den Flammen retten.

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Nur wenige Wochen nach der ersten Tat soll der Kreuztaler erneut einen Molotow-Cocktail in ein weiteres Mehrfamilienhaus geworfen haben. Der Brandsatz funktionierte dieses Mal allerdings nicht, weshalb es zu nicht zu einem Brand und nennenswerten Schäden kam.

Staatsanwaltschaft Siegen: Angeklagter ist eine Gefahr für die Allgemeinheit

Kurze Zeit später ereignete sich am 5. März ein neuerlicher Vorfall, wiederum in einem Mehrfamilienhaus. Laut Anklageschrift platzierte der 54-Jährige in der Nacht einen Molotow-Cocktail in einem Briefkasten und warf daraufhin einen zweiten mitten in den Innenbereich der Wohnung. Bei der Attacke wurden sowohl die Hauswand, die als Verbindungspunkt zwischen Haustür und Wohnbereich fungiert, als auch die Briefkästen des Hauses stark beschädigt.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Taten wegen einer „krankhaft seelischen Störung“ begangen hat. Auch wenn er möglicherweise nicht die Absicht habe, Menschen zu verletzen, könne er sein Handeln weiterhin nicht kontrollieren. Sie warnt daher bereits zum Verhandlungsbeginn: „Er ist für die Allgemeinheit gefährlich.“