Netphen/Bielefeld. Weil das Mädchen bei zwei schwulen Vätern aufwächst, verweigerte der Pfarrer die Taufe. Das war ein Verstoß gegen das Kirchenrecht.
Die evangelischen Kirche von Westfalen teilt die Kritik an Pfarrer Bernd Münker, der der elfjährigen Tochter eines homosexuellen Paares die Taufe in der Dreieinigkeitsgemeinde verweigert hat.
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„Die Taufe bedeutet, dass einem Menschen Gottes Liebe und sein Segen ohne jede Voraussetzung zugesprochen werden. Das kann in jedem Alter geschehen. Bei unter 14-jährigen Kindern entscheiden die Eltern über deren Taufe“, heißt es in der Erklärung. Voraussetzung bei nicht religionsmündigen Kindern sei, dass ein Elternteil evangelisches Gemeindeglied ist. „Die Taufe aufgrund der Lebensform der Eltern zu verweigern, widerspricht dem geltenden Kirchenrecht der Evangelischen Kirche von Westfalen.“ Dem Pfarrer sei dies „im Gespräch deutlich gemacht worden“.
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