Siegen. Die Energiepreisbremse werden SVB-Kunden erst im April spüren – dann aber rückwirkend bis Januar. Hier sind die Details.

Zum 1. März treten bundesweit die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse in Kraft. Die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen stellt Energieversorger deutschlandweit vor große Herausforderungen. Das Gesetz zu den Energiepreisbremsen sieht vor, dass die Anspruchsberechtigten vor dem 1. März über die konkreten Entlastungsbeträge in Kenntnis gesetzt werden und im selben Monat die entsprechende Entlastung erhalten.

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Wie viele andere Versorger, können auch die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) den vorgegebenen Termin zum Versand der Informationsschreiben voraussichtlich nicht einhalten. Grund dafür: Um die Entlastungsmaßnahmen im Abrechnungssystem des regionalen Versorgers abbilden zu können, müsse erst eine neue und eigens für diesen Zweck benötigte IT-Lösung geschaffen werden, heißt es in der Mitteilung der SVB weiter. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen für unsere Kunden. Allerdings stehen wir hierbei vor einigen Herausforderungen, da komplexe Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden müssen“, sagt Vertriebsleiter Marc Giesler. „Um die konkreten Entlastungen bestimmen zu können, müssen wir unsere Abrechnungsprogramme individuell anpassen lassen. Das bringt sowohl uns als Unternehmen als auch unseren IT-Dienstleister an die Grenzen der Kapazität – es gibt hierfür keine fertige Lösung aus der Schublade, sondern es muss etwas völlig Neues entwickelt werden.“

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Informationsschreiben kommt erst später im März

Bei den Siegener Versorgungsbetrieben gibt es eine zusätzliche Besonderheit: Der monatliche Abschlag für Energie ist immer am ersten Werktag des Folgemonats fällig. Somit wird bei den SVB-Kundinnen und -kunden am 1. März der Abschlag für Februar fällig und erst am 3. April der für den Monat März. Dementsprechend wird die monatliche Entlastung ohnehin erst ab April im Abschlag berücksichtigt. Die SVB bitten daher um Verständnis, dass Kunden ihr Informationsschreiben voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt im März erhalten werden. Gleichzeitig versichert der Versorger, dass trotz möglicher Verzögerungen alle ihre Entlastung fristgerecht mit dem März-Abschlag erhalten werden und das auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

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Sollten die Kundinnen und Kunden der SVB Fragen zur Entlastung durch die Preisbremsen haben, können sich diese an den Kundenservice wenden.

Aktuelle Informationen der SVB gibt es auch unter www.svb-siegen.de/Energiespar-Dashboard

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