Siegen. Die von der AfD abgespaltene AfS im Rat kostet Siegen unnötig Geld, argumentiert Volt. Streitereien seien kein Grund für eine zweite Fraktion.
Die Volt-Fraktion hat Zweifel, ob die „AfS“ zu Recht Fraktionsstatus im Siegener Rat hat. In einem Antrag zur Ratssitzung am Mittwoch, 21. Dezember, fordert die Volt-Fraktion, dass der Rat eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht fordert.
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Die „Alternative für Siegen“ ist eine Abspaltung der AfD-Fraktion. Sie besteht aus dem ehemaligen AfD-Stadtverordneten Roland Steffe und Barbara Dylong, die an die Stelle von Klaus Zöller über die AfD-Liste nachgerückt ist, sich der AfD-Fraktion aber nicht angeschlossen hat. Nach Auffassung von Volt ist die AfS eine „Scheinfraktion“, die den AfD-Positionen doppeltes Gewicht in den Ausschüssen gibt und die Stadt zusätzliches Geld für Aufwandsentschädigungen und Fraktionsausstattung kostet. Volt-Fraktionschef Samuel Wittenburg weist in dem Antrag darauf hin, dass beide AfS-Fraktionsmitglieder dem AfD-Kreisvorstand angehören und Roland Steffe Geschäftsführer der AfD-Kreistagsfraktion ist. „Persönliche Animositäten sind kein hinlänglicher Grund zur Bildung einer neuen Fraktion.“ Das Vorgehen der beiden Ratsmitglieder sei „unverantwortlich“, es diene „nur dem persönlichen Interesse einzelner und und nicht dem Wohle der Stadt“, meint die Volt-Fraktion.
Volt Siegen will nicht mit AfD-Mitgliedern um Ausschusssitze schachern
Durch die Bildung einer nunmehr zehnten Ratsfraktion wird die Neubildung der Fachausschüsse erforderlich, die der Bürgermeister bisher allerdings noch noch auf die Tagesordnung des Rates gesetzt hat. Bei 17 Ausschusssitzen würden rechnerisch die zweiköpfigen Fraktionen von Volt und AfS gleichauf liegen; der 17. Sitz müsste jeweils zwischen beiden Fraktionen ausgelost werden. Auf eine wohl von der Verwaltung angeregte Verständigung will sich Volt nicht einlassen. Volt werde sich mit AfD-Mitgliedern nicht an einen Tisch setzen, um Ausschusssitze zu „verschachern“, hatte Volt schon im November mitgeteilt.
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Ihren Antrag zur Ratssitzung am 21. Dezember begründet die Volt-Fraktion auch mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Der hält eine Fraktionsspaltung für unzulässig, wenn dadurch die Rechte anderer Fraktionen beschnitten werden. Zu rechtfertigen sei eine Fraktionsspaltung mit einem „politischen Dissens“, der so „tiefgreifend und umfassend“ sein müsse, „dass von einer echten politischen Homogenität nicht mehr gesprochen werden kann“. Bloße Flügelkämpfe oder Personalstreitigkeiten reichten dazu nicht aus. Ebenfalls nicht zulässig sei eine Fraktionsspaltung, die dazu führe, dass eine Partei bessergestellt werde.