Neunkirchen. Die Grundsteuererklärung macht Angst – niemand weiß, wie am Ende die Rechnung aussieht. Auch bei Buhl Data Neunkirchen sind die Probleme bekannt.

Na, schon die Grundsteuererklärung ausgefüllt und abgeschickt? Nein? So geht es in Nordrhein-Westfalen noch etwa 60 Prozent der Grund- und Bodenbesitzer. Das jüngste Zugeständnis der Politik, die Abgabefrist bis Ende Januar zu verlängern, spiegelt wider, dass die meisten Steuerzahler Schwierigkeiten mit dem Prozedere rund um das Ausfüllen der Erklärungen haben. Während noch viele Haus- und Wohnungseigentümer die Grundsteuererklärung vor sich herschieben, haben einige Siegerländer die Festsetzung des künftigen Steuermessbetrages, der ab Anfang 2025 gilt, inzwischen erhalten.

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Steuerhebesätze werden erst viel später ermittelt

Für die nahe Zukunft stellen sich ihnen dann die wichtigen Fragen: Wird die Rechnung höher und niedriger als zuvor ausfallen? Und was genau sagt das Schreiben eigentlich aus? Auf Nachfrage beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, hört man die Kritik, dass die Bevölkerung zu ungenaue Erläuterungen zu der Erklärung erhalten haben. „Die Menschen wissen oft nicht, wo sie etwas eintragen müssen oder ob sie es richtig ausgefüllt haben. Nicht alle Infos sind angekommen, wo sie ankommen sollten und das schafft Unsicherheit", bemängelt Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler. Von den 6,5 Millionen zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten seien aktuell etwas mehr als 2,5 Millionen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.

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Die Bescheide informieren, wie hoch der neue Steuermessbetrag für ihn ist. Ob der zu zahlende Betrag höher oder niedriger ist als auf dem letzten Grundsteuerbescheid angegeben, kann vorerst nicht mitgeteilt werden, da der entsprechende Hebesatz jeder Kommune noch ermittelt werden muss. Das kann sich noch bis Mitte 2024 ziehen, da die Eigentümer noch knapp drei Monate Zeit haben, um im Bezug auf die Erklärung tätig zu werden. Der Hebesatz A umfasst alle land- und forstwirtschaftlichen Einheiten, der Hebesatz B alle anderen.

Zwei Tipps

Buhl Data Service hat zwei weitere Tipps für Grundsteuerzahler:


Tipp 1: Unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de findet man eine nützliche Karte, die Einblicke in Grundstücke ermöglicht und bei der man Größen in Quadratmetern ablesen kann.

Tipp 2: Jeder solle die Unterlagen im eigenen Haus wiederholt durchschauen, da sich meist innerhalb der Baupläne viele nützliche Informationen verstecken könnten.

Besondere Probleme im Dreiländereck

Das Unternehmen „Buhl Data Service" aus Neunkirchen hat sich auf Steuer-Softwares spezialisiert und kann die aktuelle Lage sehr gut einschätzen. „Binnen kürzester Zeit sollen in Deutschland mehr als 36 Millionen Einheiten neu bewertet werden. Das sprengt jeglichen Rahmen und bringt die Finanzämter an ihr Limit", berichtet Thomas Matena, Pressesprecher des Unternehmens. Buhl hat das Programm „WISO“ (www.wiso-grundsteuer.de) entwickelt, das den Immobilienbesitzern eine Alternative zu Finanzamt- „Elster“ bieten soll und für weniger Arbeit sorgt. Thomas Matena nennt das Beispiel Siegerland, bei dem ein Siegerländer zusätzlich zu seinem Grund und Boden in NRW noch ein Anwesen im rheinland-pfälzischen Altenkirchen sowie ein Stück Wiese im hessischen Dillenburg besitzt: „Hier im Dreiländereck haben die Steuerpflichtigen besonders viel anzugeben". Es gebe in fast jedem Bundesland ein anderes Modell für die Berechnung der Grundsteuer.

Die Finanzämter nehmen die Anträge nur noch in Ausnahmefällen in Papierform an und bitten um digitale Versionen, da es sich um eine Herkulesaufgabe in kürzester Zeit handele und jeder Antrag, der nicht digital eingeht, noch digitalisiert werden müsse. Laut dem Siegener Finanzamt vergessen übrigens viele Menschen, dass sie noch ein Stück Land geerbt haben und dieses auch zu den zu bewertenden Einheiten gehört.

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