Siegen. Nicht der Dezemberverbrauch, sondern der Jahresschnitt ist maßgebend für die Entlastung. Die SVB erklären, warum das für Kunden günstiger ist.

Kunden der Siegener Versorgungsbetriebe (SVB) zahlen im Dezember keinen Abschlag für Gas und Wärme. Wer den SVB eine Einzugsermächtigung eingeräumt hat, muss nichts weiter tun. Kundinnen und Kunden, die den Abschlag manuell überweisen, können von der Zahlung im Dezember absehen. Sollten sie den Abschlag versehentlich trotzdem überweisen, wird dieser dem Kundenkonto gutgeschrieben. Das Unternehmen hat am Montag mitgeteilt, wie die vom Bund beschlossenen Entlastungsleistungen („Gaspreisbremse“) umgesetzt werden.

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Abgerechnet wird im Januar

Im Januar wird auf der Jahresverbrauchsabrechnung des Versorgers der tatsächliche Entlastungsbetrag ausgewiesen. Dieser Entlastungsbetrag ergibt sich aus einem Zwölftel des im September vorausgesagten Jahresverbrauchs (Stand September), der mit dem aktuell gültigen Arbeitspreis plus dem monatlichen Grundpreis multipliziert wird. Maßgeblich ist also nicht der erwartete Verbrauch im Dezember. „Für unsere Kundinnen und Kunden ist die Berechnung aufgrund des Gasverbrauches aus 2021 vorteilhaft und lässt einen höheren Entlastungsbetrag erwarten, als er sich bei Zugrundelegung der aktuellen Verbrauchswerte ergeben würde“, betont Geschäftsführer Thomas Mehrer, „im Vergleich zum laufenden Jahr hatten wir in 2021 insgesamt deutlich niedrigere Temperaturen und das Thema Energieeinsparen war längst nicht so im Fokus wie seit Ausbruch der Gasmarktkrise.“

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Wärmekundinnen und -kunden der Siegener Versorgungsbetriebe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen kWh erhalten ebenfalls eine Soforthilfe im Dezember. Errechnet wird die Entlastung anhand des Septemberabschlages, dem ein Aufschlag in Höhe von 20 Prozent zugerechnet wird. Wie bei den die Gaskundinnen und -kunden muss auch hier im Dezember kein Abschlag gezahlt werden. Der Entlastungsbetrag wird ebenfalls in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen.

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Heizung runterdrehen und Stoßlüften

Die sogenannte Gaspreisbremse soll ab Frühjahr 2023 die Kostenbelastung der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter dämpfen. „Zusammen mit der Dezemberhilfe und der ab 1. Oktober des Jahres 2022 um zwölf Prozentpunkte abgesenkten Mehrwertsteuer auf Gas übernimmt der Staat einen erheblichen Anteil der entstandenen Mehrbelastung für die Kunden“, so der Geschäftsführer der SVB. Gebot der Stunde zur Kostensenkung und zur Stabilisierung der Versorgungslage bleibe aber der sparsame Umgang mit Strom und Gas. Es gebe viele Ansatzpunkte, um ohne großen Aufwand Energie einzusparen –beispielsweise die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist und auf Stoßlüften statt Dauerkipp zu setzen. Auch im privaten Bereich i+sei eine Absenkung der Raumtemperatur um ein bis zwei Grad akzeptabel. Jedes Grad weniger spare bis zu sechs Prozent Energie.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage, geplanten Maßnahmen sowie dem Thema Energiesparen haben die SVB auf ihrer Webseite zusammengefasst: www.svb-siegen.de/Energiespar-Dashbord.

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