Münster/Hilchenbach. Der Bürgermeister der Stadt Hilchenbach muss politisch neutral bleiben und ein Artikel muss von der Homepage der Stadt entfernt werden.
Die Stadt Hilchenbach muss einen Artikel über eine Petition gegen eine rechtsextreme Partei von ihrer Internetseite entfernen. Die in dem Artikel „Petition übergeben – Kein Platz in Hilchenbach für Rechtsextremismus“ wiedergegebenen Äußerungen des Bürgermeisters griffen in das grundgesetzlich geschützte Recht der Partei auf Chancengleichheit ein, urteilte das Oberverwaltungsgericht am Montag in Münster. Damit hatte die Beschwerde der rechtsextremen Partei „Der dritte Weg“ gegen den ablehnenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg teilweise Erfolg (AZ: 15 B 893/22).
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Die Äußerungen des Bürgermeisters seien so zu verstehen, dass er die Petition und deren gegen die Partei gerichtetes Anliegen im Grundsatz unterstütze, begründete das Gericht die Entscheidung. Die zum Ausdruck gebrachte Unterstützung des Bürgermeisters für das Bestreben, ein Bürgerbüro der Partei in der Stadt zu verhindern, könne deren Position im politischen Meinungskampf beeinträchtigen. Damit habe der Bürgermeister die rechtlichen Grenzen des Neutralitätsgebots überschritten.
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Die Partei der „Dritte Weg“ propagiere zwar nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen ein rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild und stelle sich weitgehend in die Tradition der Nationalsozialisten, erklärte das Gericht. Die Partei sei trotz allem nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten und könne sich daher auf die durch das Grundgesetz gewährleistete Chancengleichheit und damit das Neutralitätsgebot für Amtsträger berufen.
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In dem im April auf der städtischen Internetseite veröffentlichen Artikel ging es nach Angaben des Gerichts um eine Online-Petition, die Hilchenbacher Bürger „gegen das Büro einer rechtsextremen Partei in der Hilchenbacher Stadtmitte gestartet“ hatten. Der Bürgermeister, der die Petition entgegengenommen habe, sei laut dem Artikel „sehr beeindruckt von dieser Petition und den mittlerweile rund 5000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern“. Er habe sich in dem Artikel dahingehend geäußert, dass „unsere Stadt“ keinen Platz für Rassismus und Intoleranz habe. Zudem habe er erklärt, dass die Stadt „alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen“ werde, um zu verhindern, dass die Partei bereits von ihr gemietete Gebäude kaufe.
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Das Gericht lehnte eine weitergehende Beschwerde der Partei auf Unterlassung einer anderweitigen Verbreitung des Artikels ab. Es bestehe keine Gefahr einer Wiederholung des rechtswidrigen Eingriffs, weil die Unterschriftenübergabe ein einmaliger Vorgang gewesen sei. Auch habe die Partei keinen Anspruch darauf, dass die Stadt eine Direktverlinkung auf die Petition unterlasse.
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