Siegen. Die Polizei durchsucht eine Wohnung in Siegen, findet sehr viel sehr Verbotenes: Machete, Axt, Armbrust, Drogen. Jetzt ist der Fall vor Gericht

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Siegen unter Vorsitz der Richterin Elfriede Dreisbach hat zwei Männer wegen des Besitzes von Waffen und Betäubungsmitteln verurteilt. Den 30-jährigen Weidenauer erwartet eine Freihaftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten sowie eine stationäre Einweisung. Den 28-jährigen Mitangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

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Im Oktober 2018 durchsuchte die Polizei wegen eines Raubverdachts die Wohnung der zwei Männer in Weidenau. Auf der Suche nach einem vermissten Personalausweis fanden die Beamten eine große Menge an unterschiedlichen Drogen und schweren Waffen. Die Polizei konnte Amphetamin, Ecstasy, Cannabis und mehrere Kampfwaffen, darunter eine Axt, eine Machete, mehrere Messer, ein Schlagstock, eine Schusswaffe sowie eine Armbrust sicherstellen.

Die Beschuldigten sagten aus, dass die Waffen zum Selbstschutz dienten, da mehrfach versucht worden sei, in ihre Wohnung einzubrechen. Die Angeklagten gaben außerdem zu, dass sie die Drogen an Bekannte weiterverkaufen haben. Den Gewinn aus dem Drogenhandel nutzten sie, um Geldstrafen von vorherigen Delikten zu begleichen, aber auch, um ihren Eigenkonsum finanzieren zu können. Wenn die Leute die Betäubungsmittel nicht mit Geld bezahlen konnten, sollen sie den Beschuldigten auch Waffen als Wertgegenstände gegeben haben.

Siegen: Täter zeigen keine psychiatrischen Auffälligkeiten

Ein medizinischer Gutachter hat den suchtkranken 30-Jährigen auf seine Schuldfähigkeit untersucht. Der Gutachter konnte keinen körperlichen Beeinträchtigungen oder Persönlichkeitsveränderungen feststellen: „Es liegt keine psychiatrische Störung vor.“ Er machte aber auf die tragischen Lebensumstände des Angeklagten aufmerksam. Für deren Aufarbeitung werde eine Behandlung notwendig. Der Beschuldigte sei motiviert, einen Entzug mit anschließender Therapie zu machen. Sein Suchtmittelkonsum steht für den Gutachter in unmittelbarem Zusammenhang zu der Tat. Er stufte den Angeklagten als schuldfähig ein und empfahlt eine Therapie.

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Der Staatsanwalt erklärt in seinem Plädoyer, dass sich der Vorwurf der Anklage während des Verfahrens bestätigt habe. „Die beiden Beschuldigen haben sich strafbar gemacht.“ Da das Delikt aber schon über vier Jahre zurück liege und sich die Angeklagten geständig wie auch kooperativ zeigten, stufte er die Tat als minderschwer ein. Allerdings seien sie bereits vorbestraft, es bestehe ein hohes Rückfallpotenzial. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten für den 28-jährigen Beschuldigten, da dieser keine Suchtmittel mehr konsumiere und sein Leben mittlerweile im Griffe habe. Der 30-jährige Angeklagte wurde bereits 2019 wegen dem Handel mit Betäubungsmittel zu einem Jahr und sechs Monate auf Bewährung verurteilt. Für ihn schlug der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten vor.

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Siegen: Täter übernehmen Verantwortung und zeigen sich reumütig

Für die Verteidiger der beiden Männer überwiegen die strafmildernden Umstände. „Beide haben direkt die Verantwortung für ihre Taten übernommen“, so der Verteidiger des 30-Jährigen. Auch während der Durchsuchung zeigten sie sich kooperativ und leisteten keine Gegenwehr. Der 30-jährige Angeklagte versuchte, seinen Suchtmittelkonsum von sich aus zu reduzieren, er habe es aber nicht geschafft. „Ich habe versucht, meine Drogensucht alleine zu beenden. Eine Therapie könnte mir helfen, all die Dinge, die mich belasten, aufzuarbeiten“, erklärte der 30-Jährige. Sein Verteidiger plädierte für eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren und therapeutische Betreuung.

Der Strafverteidiger des anderen Beschuldigten führte an, dass der 28-Jährige schon seit längerem keine Drogen mehr konsumiere. Bei dem Verfahren habe es erhebliche Verzögerungen gegeben. Es sei für den Angeklagten schwierig gewesen, in diesem langen Verfahrenszeitraum eine Perspektive aufzubauen, aber er habe es geschafft und erstmals eine berufliche Zukunft. „Mein Mandant hat die Möglichkeit, bald in einem technischen Beruf anzufangen. Ich weiß nicht, wie ihm eine Haftstrafe jetzt helfen soll.“ Er plädiert deshalb für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahre auf Bewährung. „Ich bin gerade auf dem richtigen Weg und würde nun gerne meine Ausbildung abschließen und das alles hinter mir lassen“, sagte der 28-Jährige.

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