Siegen. Bundesamt bestätigt: „Keine eklatanten Diskrepanzen“ in Sachen Bufdi-Beschuldigungen in Achenbach. Jobcenter findet keine Unregelmäßigkeiten.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bestätigt im Wesentlichen die Darstellungen von Verantwortlichen der Achenbacher Weiterbildungsgesellschaft (WGB), wonach es – nach derzeitigem Kenntnisstand – keine Unregelmäßigkeiten bei den aktuell dort beschäftigten Bundesfreiwilligendienstleistenden („Bufdis“) gebe. Laut Jobcenter Siegen-Wittgenstein gilt gleiches auch im Bereich der Teilnehmer sogenannter AGH- oder 16i-Maßnahmen.

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Gegen die „Gemeinnützige Qualifizierungs- und Weiterbildungsgesellschaft des Heimatvereins Achenbach UG“ waren Vorwürfe unter anderem wegen Betrugs erhoben worden, daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf (wir berichteten): Die „Bufdis“, so ein Hauptvorwurf, seien an Privatleute oder Unternehmen ausgeliehen worden, der Staat sei betrogen worden, so die Anschuldigung, die die Verantwortlichen entschieden zurückweisen.

Jobcenter Siegen-Wittgenstein findet keine Unregelmäßigkeiten bei WBG Achenbach

Demnach konnten „keine eklatanten Diskrepanzen zum Datenstand bei den im Dienst befindlichen Freiwilligen festgestellt werden“, so BAFzA-Pressesprecher Sinan Büyrü. Allerdings weist das Bundesamt darauf hin, dass die für eine Prüfung notwendigen Unterlagen und Datenträger nicht vollständig vorgelegen hätten – die Staatsanwaltschaft hatte diese für ihre Ermittlungen beschlagnahmen lassen; sie befinden sich weiterhin bei der Justiz, was die WBG kritisiert – man sei kaum arbeitsfähig. Insofern könne aber die Darstellung, dass bei 21 von 27 aktuellen Bufdis keine Beanstandungen festgestellt worden seien, so nicht bestätigt werden, erläutert Büyrü.

Auch die WBG-Verantwortlichen betonen, dass man ohne die beschlagnahmten Computer und Akten keine Möglichkeit habe, die Vorwürfe zu untersuchen. Bei den kontinuierlichen Regelprüfungen – nicht nur durch das Bundesamt – seien bis zu den öffentlich erhobenen Anschuldigungen keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Es besteht seit vielen Jahren eine Zusammenarbeit zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft und den staatlichen Behörden. Das Jobcenter teilt auf Anfrage mit, dass alle Träger, denen Förderleistungen bewilligt werden, regelmäßig überprüft werden – auch in diesem Jahr auch die Weiterbildungsgesellschaft. In den Jahren der bisherigen Zusammenarbeit seien dabei nie Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

Siegener Staatsanwalt ermittelt gegen zwei WBG-Beschäftigte, ehemalige und aktuelle

Als die Vorwürfe bekannt wurden, hatte das BAFzA als für den Bundesfreiwilligendienst zuständige Behörde Schritte eingeleitet, um den Vorwürfen nachzugehen; um sicherzustellen, dass die gezahlten Zuschüsse an die WBG ordnungsgemäß verwendet wurden; um die Freiwilligen im Dienst „zu schützen und engmaschig zu begleiten“, so Büyrü. Darum hatte die WBG eigenen Angaben zufolge auch gebeten. Für die „Sonderprüfung“ hätten Rücksprachen mit den Verantwortlichen vor Ort sowie mit eingesetzten Freiwilligen stattgefunden, so der Pressesprecher weiter. Bis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, werden zunächst keine neuen Vereinbarungen im Bundesfreiwilligendienst mit der WBG abgeschlossen. Bestehende Verträge bleiben davon unberührt.

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Zwar richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht gegen die gemeinnützige Weiterbildungsgesellschaft als solche – als Beschuldigte werden zwei Personen, aktuelle und ehemalige Beschäftigte geführt –, sollten sich die Anschuldigungen aber bewahrheiten, könnte das aber auch zu Rückforderungen der gezahlten Bundeszuschüsse führen sowie eine Beendigung der Zusammenarbeit in Sachen Bufdis nach sich ziehen, so die Behörde – sollte. Zum jetzigen Zeitpunkt könne das BAFzA keine abschließende Aussage darüber treffen, ob die Vorwürfe stimmen oder nicht. Die Prüfung sei nicht abgeschlossen, dauere weiter an, das BAFzA sei dazu auch im Austausch mit den ermittelnden Behörden.