Siegen. Der junge Mann verkaufte Waren, die er gar nicht besaß, und kam damit zu viel Geld. Er traf auf ein verständnisvolles Gericht.

Ein junger Mann wurde am Mittwoch von der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Siegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er soll in 85 Fällen auf dem Onlineportal „eBay Kleinanzeigen“ beliebte Ware wie Handys, Kaffeeautomaten oder WLAN Router zum Verkauf gestellt haben, die er gar nicht besitzt. Mit dieser Betrugsmasche nahm der Mann etwa 30.000 Euro ein. Aufgrund der finanziell schlechten Lage muss er diese Kosten aber nicht begleichen.

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Schon in der Vergangenheit habe der Angeklagte diese Methode genutzt, um an Geld zu kommen. Auch damals wurde der Mann in drei Fällen angezeigt und kam in Untersuchungshaft. Die daraus folgenden Geldstrafen habe er aber abbezahlt, sagte Richterin Elfriede Dreisbach.

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Die Geschädigten bezahlen meist im Voraus

Das Vertrauen der Opfer gewann der Angeklagte durch die Ablichtung und Veröffentlichung seines echten Personalausweises und der Angabe seines Bankkontos. Meistens bezahlten die Leute dann über die Option Vorkasse. „Nur wenige überwiesen das Geld über PayPal“, sagt die Richterin Elfriede Dreisbach. Wurde eins der Konten von eBay gesperrt, legte sich der Mann einfach ein neues an. Insgesamt haben acht Zeugen dieses Verfahren geschildert und bestätigt.

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Die Strafkammer entschied sich, mit Hinblick auf die Vergangenheit des jungen Erwachsenen, gegen eine Gefängnisstrafe. Allerdings steht bei dem geringesten Fehltritt „die Bewährung schon auf der Kippe“, verdeutlicht die Richterin. Er sei ohne Eltern aufgewachsen und habe, trotz Lernschwierigkeiten, zu wenig Förderung erhalten. Außerdem hat der Angeklagte keinen Schulabschluss und keine Ausbildung. Das Geld nutzte der Mann, „um den Lebensunterhalt zu bezahlen“, erklärt Elfriede Dreisbach.

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Am liebsten würde er Garten- und Landschaftsbau lernen

Derzeit ist der Mann verheiratet und hat seit der Geburt seiner Tochter, im Sommer 2021, keine Straftaten mehr begangen. „Der Angeklagte bereut seine Taten“ und habe sich bei den Opfern des Betrugs entschuldigt, sagt Elfriede Dreisbach. Sie möchte, angesichts der Tatsache, dass der Mann selbst mit zehn Jahren ins Kinderheim kam, „der Tochter ersparen, ohne Eltern aufzuwachsen“. In den ersten sechs Monaten seiner Bewährung muss er 150 Stunden in einem Bereich arbeiten, den der Bewährungshelfer oder die Bewährungshelferin vorschlagen wird. Da er momentan aber nach einer Ausbildung im Bereich Garten- und Landschaftsbau sucht, fällt die Arbeitsauflage weg, sobald er einen Platz findet.

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