Siegen. Die Politik sorgt sich um Kostensteigerungen – und dass der Soziale Wohnungsbau dem zum Opfer fallen könnte. Stadt Siegen: Risiken gibt’s immer.
Das Risiko einer Kostensteigerung macht der Kommunalpolitik sorgen – was, wenn das geplante Baugebiet auf dem Wellersberg deutlich teurer wird als geplant und die Stadt die Kosten übernehmen muss? Diese Sorge können Stadt und Landesentwicklungsgesellschaft NRW Urban den Entscheidern nicht nehmen – wo derzeit gebaut wird, wird’s auch teurer.
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Einstimmig befürwortet der Stadtentwicklungsausschuss jedenfalls den für das Projekt geplanten Vertrag mit NRW Urban. Prokurist Dr. Franz-Josef Lemmen hatte noch einmal Arbeitsweise seines Hauses und die Vorteile der Kooperation umrissen: Die interdisziplinären Teams arbeiten treuhänderisch für die Stadt, haben selbst keinerlei finanziellen Interessen, fungieren im Grunde als „verlängerter Arm der Stadtverwaltung“. Überschüsse gehen an die Stadt – Verluste allerdings auch.
Je weiter das Projekt am Wellersberg voranschreitet, desto genauer wird die Planung
Bei der Kostenkalkulation für die Erschließung habe man zunächst nur ein sehr grobes Raster, erläuterte Stadtbaurat Henrik Schumann, auf Basis von Größe, Bodenrichtwert, Art der Wohnbebauung. Wie sich die Baukosten auch am Wellersberg entwickeln, müsse man sehen, „das würde uns aber auch betreffen, wenn wir das Gebiet in Eigenregie erschließen“. Stand heute gehe man von einer auskömmlichen Kalkulation aus. „Der Businessplan enthält die Werte von heute“, so Franz-Josef Lemmen – und das ändere sich ständig, „ein stetiger Fluss“. Man werde immer wieder verfeinern und nachjustieren, „aber in die Glaskugel kann keiner schauen“.
Thomas Daschke, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung bestätigte das Problem, für alle Gebietsentwicklungen – man fange an, die Kosten ändern sich, man steuere nach. Am Ende sei es auch eine Frage, was dieses durchmischte, innenstadtnahe Wohngebiet der Stadt wert sei. „Die Risiken bestehen in jeder anderen Lage auch.“
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Kenny Schulz (Volt) befürchtete, dass bei steigenden Kosten am Konzept dahingehend geschraubt werden könnte, dass womöglich auf den 30-prozentigen Anteil geförderten Wohnraums verzichtet werden würde, um den Verlust auszugleichen. Mit der Zielvereinbarung, die zum Vertragsprozess zwischen Stadt und NRW Urban gehört, verpflichtet sich die Stadt selbst zu diesem geförderten Wohnraum, so Dr. Lemmen – und das Land verpflichte sich im Gegenzug, diese Mittel auch bereitzustellen.