Wilnsdorf. Kaum Platz, Autos von allen Seiten: Im Einkaufszentrum Wilnsdorf müssen Fußgänger aufpassen. Nun wird die Verkehrsführung geändert – und zwar so.

Eine Einbahnregelung im Wilnsdorfer Einkaufszentrum soll ab Montag, 25. April, „insbesondere für Fußgänger eine spürbare Verbesserung bedeuten“, wie die Gemeinde mitteilt. Die neuen Vorgaben gelten – fast – im gesamten Bereich für den rollenden Verkehr. Autofahrerinnen und -fahrer würden ebenfalls profitieren, auch wenn sie „sich zunächst etwas umgewöhnen müssen“.

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Mit der neuen Verkehrsführung und weiteren Maßnahmen werde der Wunsch von Bürgermeister Hannes Gieseler umgesetzt, „die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrenden zu verbessern“, wie es weiter heißt. Einem entsprechenden Vorschlag gab der Wilnsdorfer Gemeinderat Ende 2021 grünes Licht. Die Straßenverkehrsbehörde habe nun „nach kleinen Änderungen“ ihre Genehmigung erteilt.

Im Einkaufszentrum in Wilnsdorf gilt ab Montag, 25. April, ein veränderte Verkehrsführung. Fast im gesamten Bereich herrscht dann eine Einbahnregelung.
Im Einkaufszentrum in Wilnsdorf gilt ab Montag, 25. April, ein veränderte Verkehrsführung. Fast im gesamten Bereich herrscht dann eine Einbahnregelung. © Gemeinde Wilnsdorf

Wilnsdorf: Einbahnregelung im Einkaufszentrum ab Rathaus – und dann fast überall

Die Einbahnregelung für die Straße „Marktplatz“ gilt bereits ab Rathaus und setzt sich bis zum Kern des Einkaufszentrums fort. Auch die südöstlichen Ausfahrten zur Rathausstraße können dann nur noch in eine Richtung befahren werden, um das Einkaufszentrum zu verlassen. Lediglich in der Ausfahrt zur Straße „Bergwende“ werde weiter Begegnungsverkehr rollen, wie die Gemeinde erklärt.

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Zusammen mit den Richtungspfeilen für die neue Verkehrsführung werden am Sonntag, 24. April, noch andere Markierungen auf die Straße gebracht. „Ein auffälliger Gehstreifen wird vom Rathaus zum Kern des Einkaufszentrums führen und insbesondere den rollenden Verkehr achtsamer machen für Fußgänger“, wie den Erläuterungen weiter zu entnehmen ist. Auch auf die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung – im gesamten Einkaufszentrum gilt Tempo 20 – soll gut sichtbar hingewiesen werden. In den kommenden Wochen werden Querungshilfen und verkehrsberuhigende Elemente folgen.

Wilnsdorf: Wochenmarkt bleibt vorerst am alten Standort

Ursprünglich sollte zeitgleich mit der neuen Verkehrsführung der Wochenmarkt neben das Rathaus verlegt werden. „Weil sich die dafür nötigen elektrotechnischen Arbeiten leider etwas verzögern, verbleibt der Wochenmarkt zunächst noch für kurze Zeit am alten Standort“, so die Gemeinde. Wichtig ist der Verwaltung nach eigenem Bekunden der Hinweis, „dass die neue Verkehrsführung natürlich unter Beobachtung steht, insbesondere die Ausfahrt zur Straße ,Bergwende’ und zur B 54.“ Sollten Probleme auftauchen, „wird selbstverständlich nachgesteuert“.

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