Siegen. Die Benachrichtigungen für die Landtagswahl werden in Siegen bald verschickt. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Was Bürger wissen sollten.

Die Benachrichtigungen für die NRW-Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, werden ab Montag, 11. April, verschickt. Das teilt die Stadtverwaltung Siegen mit. Sofern bis Freitag, 22. April, keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen. Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe im Wahllokal mitgebracht werden. Alternativ können Wahlberechtigte jedoch auch ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Briefwahl in Siegen: Diese Empfehlungen gibt die Stadtverwaltung

Die Stadt Siegen gehört zum Wahlkreis-Nr. 126 Siegen-Wittgenstein I. Wer innerhalb dieses Wahlkreises per Brief oder in einem anderen Stimmbezirk als auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen wählen möchte, kann das unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift beim Siegener Wahlbüro beantragen. Dies funktioniert per E-Mail an wahlen@siegen.de, persönlich im Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses am Kornmarkt – geöffnet ab Montag, 11. April –, per Post oder Fax an 0271/404-1489. Es können mehrere Anträge in einem Brief zugestellt werden.

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Darüber hinaus kann ab Montag, 11. April, der Online-Briefwahlantrag genutzt werden, und zwar bis Freitag, 13. Mai, 12 Uhr. Danach kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden, so die Verwaltung. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 15. Mai, 18 Uhr im Rathaus am Kornmarkt eingegangen ist.

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Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss eine schriftliche Berechtigung vorzeigen. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 13. Mai, 18 Uhr beantragt werden. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 14. Mai, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Öffnungszeiten

Das Wahlbüro im Rathaus am Kornmarkt ist ab Montag, 11. April, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Am Freitag, 13. Mai, gelten verlängerte Öffnungszeiten bis 18 Uhr.

Mit dem Personalausweises können Wahlberechtigte ab Montag, 11. April, bereits im Wahlbüro ihre Stimme abgeben. Für den Besuch des Briefwahlbüros muss kein Termin vereinbart werden. Auch muss ein 3G-Nachweis nicht verpflichtend vorgelegt werden, ein solcher ist für den Besuch des Briefwahlbüros jedoch wünschenswert.

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Vor Ort sind die einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten. Eine FFP2-Maske oder ein medizinischer Mund-Nase-Schutz sind obligatorisch. Zudem sollte ein eigener Stift mitgebracht werden.

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