Siegen. Investoren haben keine Lust auf Mietpreisbindung und Belegungsvorgaben. Bestand wird bis 2035 um 30 Prozent abnehmen.
Ganze zwölf neue Wohnungen in einem Haus sind im vorigen Jahr in Siegen mit öffentlicher Förderung entstanden, sodass für diese eine Mietpreis- und Belegungsbindung gilt. 560.000 Euro an Landesmitteln sind dafür geflossen. Das geht aus dem Bericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau hervor, der dem Sozialausschuss zu seiner Sitzung am Donnerstag, 9. März, vorgelegt wird.
+++Mehr Nachrichten aus Siegen und dem Siegerland finden Sie hier!+++
Zitiert wird darin aus dem Wohnungsmarktbarometer der NRW-Bank. Über 80 Prozent der in Siegen befragten Akteure hätten angegeben, dass die Bewilligungsmiete zu niedrig ist, um nach den geltenden Vorschriften wirtschaftlich bauen zu können. Zwei Drittel hätten die Belegungsbindung mit der zugewiesenen Mieterklientel als Hemmnis genannt.
+++ Lesen Sie auch: Siegen-Wittgenstein Schlusslicht beim Wohnungsbau: „Skandal“ +++
Rückgang bis 2030: 30 Prozent
Derzeit gibt es im Stadtgebiet 2646 öffentlich geförderte Wohnungen. Von diesem werden 2035 noch 830 übrig sein, für die die Mieterpreis. und Belegungsbindung noch nicht abgelaufen ist – das entspricht einem Rückgang um 30 Prozent. Hinzu kommen 307 Wohnungen, die die städtische Kommunale Entwicklungsgesellschaft (KEG) vom Bund erworben hat. Von ihnen unterliegen 80 Prozent den Bindungsvorschriften; das Belegungsrecht hat die Stadt. Allein in diesem Jahr werden noch 43 Wohnungen aus der Bindung entlassen. Eigentümer sind in der Regel Wohnungsbaugenossenschaften, private Wohnungsbauunternehmen und – bei Wohnungen für Alte und Behinderte – Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Bethel e.V.
+++ Lesen Sie auch: Siegen: Hier entsteht in der Stadt Sozialer Wohnungsbau +++
Die Restbindungszeit ist abhängig davon, wann das jeweilige Objekt gefördert und welcher Zweckbindungszeitraum gewählt wurde. Objekte, die vor 2002 gefördert wurden, bleiben bis zur vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel in der Bindung. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, das Bindungsende durch eine vorzeitige vollständige Rückzahlung der öffentlichen Mittel zu verkürzen. Die „Nachwirkungsfrist“ betrage dann in der Regel zehn Jahre, heißt es in dem Bericht. Für nach 2002 errichtete Gebäude gelten Bindungen über 15, 25 oder 30 Jahre.
2021: Siegen stellt 245 Wohnberechtigungsscheine aus
166 Wohnungen gelten als altengerechte, seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen oder als Wohnung für psychisch beeinträchtigte Menschen. Auch hier ist bereits für 68 Wohnungen die Zweckbindung abgelaufen.
Den Bedarf an gefördertem Wohnraum zeigt die Zahl der Wohnberechtigungsscheine: 245 wurden im vorigen Jahr bei der Stadt Siegen ausgestellt, davon 30 für Menschen über 60 Jahre.
+++Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook!+++