Siegen. Zum „Chillen“ haben zwei junge Männer einen Lagerraum in Neunkirchen gemietet. Als die Polizei kam, wuchsen dort fünf Cannabis-Pflanzen.
Vor Saal 083 des Siegener Amtsgerichtes wird es lebendig. Ein halbes Dutzend Zeugen und zwei Angeklagte, alle an der Grenze zwischen jugendlich und erwachsen, stehen in einer kleinen Traube zusammen, warten auf den Beginn der Verhandlung. Der lässt etwas auf sich warten, die vorherige Sache zieht sich ein wenig. Dann wird aber aufgerufen. Die Angeklagten nehmen links von der Vorsitzenden ihre Plätze ein, die Zeugen werden in ihre Pflichten eingewiesen und wieder vor die Tür geschickt.
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Zehn Gramm Marihuana beschlagnahmt
Anlass des Treffens am späteren Vormittag ist eine gewisse Form des Hobby-Gärtnerns, die von den beiden jungen Herren in der Zeit von Anfang Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021 betrieben wurde. Mindestens, stellt Staatsanwalt Christopher Lenz fest, was noch gewisse Spekulationen zulässt, die aber offensichtlich nicht beweisbar waren oder für die Anklage ausreichten. In diesem Zeitraum sollen der Wilnsdorfer P. (21) und B. (22), der aus Siegen stammt, in einem Lagerraum in Neunkirchen gemeinsam ohne Erlaubnis fünf Cannabis-Pflanzen angebaut haben. Bei der Beschlagnahme wiesen diese einen Nettogehalt von zehn Gramm Marihuana auf.
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Im Vorfeld der Hauptverhandlung haben sich die beiden jungen Männer schweigsam verhalten. Auch in Gegenwart von Amtsrichterin Sandra Al-Deb’i-Mießner bleiben sie eher wortkarg. „Was soll ich viel sagen“, beginnen beide, geben die Tat dann allerdings auch gemäß der verlesenen Anklage zu. „Wir haben die Halle nur zum Chillen angemietet“, sagt B. und schließt seine Einlassung mit einem „Wir haben einen Fehler gemacht“ ab. Danach können die Zeugen alle entlassen werden.
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Angeklagte akzeptieren Urteil
B. ist zuvor zweimal wegen Körperverletzungsdelikten aktenkundig geworden. Bei P. wurden einmal Drogen sichergestellt, allerdings nach dem hier angeklagten Vorfall. Deshalb gilt er als unbelastet, muss allerdings auch Erwachsenenstrafrecht über sich ergehen lassen, obwohl er seinerzeit noch als Heranwachsender galt. Der Anklagevertreter fordert in seinem Fall 50 Tagessätze zu 40 Euro. Bei B. sind es 60 Tagessätze wegen der Vorbelastungen, die allerdings einkommensbedingt mit weniger Geld angesetzt werden, mit 35 Euro. Letztlich sei es nur um eine weiche Droge und geringe Mengen gegangen.
Entsprechend fällt kurz darauf auch die Entscheidung aus. Angeklagte und Staatsanwalt verzichten auf Rechtsmittel. Die Vorsitzende wünscht, keinen der Delinquenten noch einmal im Gericht sehen zu müssen. Das Duo bedankt sich und geht. Die Freunde warten schon.
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