Siegen. 3G-Kontrollen in Bus und Bahn in Siegen-Wittgenstein verlaufen weitgehend ohne Probleme. VWS möchte Impfbereitschaft mit einer Maßnahme steigern.

Die Kontrollen der 3G-Regeln in Bussen und Bahnen verlaufen weitestgehend ohne Zwischenfälle. Das berichten die Verkehrsbetriebe Westfalen Süd (VWS) und die Deutsche Bahn (DB). Seit dem 24. November gilt in NRW die 3G-Regel für die Nutzung von Bus und Bahn.

3G-Kontrollen in Siegen: „Wir haben überwiegend keine negativen Erfahrungen gemacht“

„Wir haben überwiegend keine negativen Erfahrungen gemacht“, sagt Stephan Boch, Leiter Recht und Finanzen bei den VWS. Es gäbe nur mal „hier und da“ Probleme. In den Bussen der VWS würden Stichproben durchgeführt, sowohl durch die betriebseigenen Verkehrsmeister als auch durch die Ordnungsbehörde.

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Würde die 3G-Regel von Fahrgästen nicht erfüllt, ist ein Verweis aus dem Bus oder die Verhängung eines Bußgeldes durch das Ordnungsamt möglich, so Boch. Auch für die Busfahrer gilt 3G: „15 Personen von über 200 Fahrern sind nicht geimpft“, sagt Boch. Sie müssten einen täglichen Test nachweisen. „Wer von ihnen Impfbereitschaft zeigt, kriegt die fünf Tests pro Woche bei uns kostenlos.“ Damit möchten die VWS die Impfbereitschaft steigern.

3G-Regel im Zug: Deutsche Bahn führt „stichprobenartige Kontrollen“ durch

Auch die Deutsche Bahn führt „stichprobenartige Kontrollen“ der 3G-Regel in ihren Zügen durch, sagt ein Bahnsprecher. „Unser Eindruck ist: Die Fahrgäste sind informiert und führen die Nachweise mit sich.“ Sollte „die Situation eskalieren – etwa wenn sich der Fahrgast weigert, den Zug zu verlassen – können die Kolleginnen und Kollegen an Bord wie bei anderen Konflikten auch die Bundespolizei hinzuholen. Hier setzt die DB auf die Ordnungspartnerschaft mit der Bundespolizei und anderen Behörden.“

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Der Bahnsprecher führt weiter aus: „Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen.“ Das gelte auch bei vergessenem Impfpass oder nicht funktionierendem Smartphone. „Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.“

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